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Hunde-Recht

 
 

Hunde-Recht in der Schweiz

 

Zur Problematik rund um "gefährliche Hunde"

Seit dem Vorfall im Dezember 2005 in Oberglatt, bei dem ein Junge auf tragische Weise durch Hundebisse zu Tode kam, beschäftigen Beissvorfälle mit Hunden Politik und Öffentlichkeit stark. Gefordert werden teilweise rigorose Massnahmen gegen so genannte "Kampfhunde", gewisse Medien heizen die emotional geführte Debatte zusätzlich an. ... weiterlesen

Kantonale Hundegesetzgebungen

Die folgende Aufstellung vermittelt eine Übersicht über das in den 26 Schweizer Kantonen derzeit geltende Hunderecht. Besonders aufgelistet sind dabei die nach kantonalem Recht zulässigen Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden. Zudem werden die auf politischer Ebene diskutierten und konkret angestrebten Änderungen des kantonalen Hunderechts kurz erläutert. ... weiterlesen

Die Schweiz
© GIF-Grafik: Die Schweiz und ihre Kantone (Bundesamt für Statistik)

 
Informationen zum geltenden Hunde-Recht im Kanton:
» Aargau
» Appenzell Ausserrhoden
» Appenzell Innerrhoden
» Basel-Landschaft
» Basel-Stadt
» Bern
» Freiburg
» Genf
» Glarus
» Graubünden
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» Luzern
» Neuenburg
» Nidwalden
» Obwalden
» Schaffhausen
» Schwyz
» Solothurn
» St. Gallen
» Tessin
» Thurgau
» Uri
» Waadt
» Wallis
» Zug
» Zürich


TIR-Stellungnahmen und Gesetzesvorschlag

Stellungnahme der Stiftung für das Tier im Recht (TIR) im Vernehmlassungsverfahren zur Änderung von Art. 80 der Bundesverfassung und Art. 1 / 21a ff. des Tierschutzgesetzes (22.08.2007)

Stellungnahme der Stiftung für das Tier im Recht (TIR) im Vernehmlassungsverfahren zur Teilrevision des Obligationenrechts (Haftung für gefährliche Hunde)(22.08.2007)

TIR-Entwurf für ein "Bundesgesetz zum Schutz von und vor Hunden", der als Basis für eine sinnvolle und gesamtschweizerisch einheitliche Regelung dienen soll

NZZ Artikel "Weg frei für einheitliches Hunderecht" vom 11. Oktober 2006.


In eigener Sache - Eindringlicher Spendenaufruf!

Die Problematik rund um Hunde mit übersteigertem Aggressionsverhalten betrifft vor allem Fragen der Sicherheit des Menschen vor Hunden und nicht den Tierschutz. Überbordet der Gesetzgeber (auf eidgenössischer oder kantonaler) Ebene aber und will überschiessende Bestimmungen zulasten der Hunde erlassen, ist die Mensch-Hund-Beziehung, ja die Mensch-Tier-Beziehung nachhaltig getrübt.

Darum hat sich die Stiftung für das Tier im Recht entschieden, sich diesem Thema zu widmen, obschon es für sie kein eigentliches Kerngeschäft darstellt. Wir haben uns im Laufe der letzten Monate und Jahre hartnäckig und intensiv für eine vernünftige und vor allem auch aus der Sicht der hunderttausenden Hundehalterinnen und -halter in der Schweiz und ihrer Tiere angemessene rechtliche Lösung eingesetzt. Hierfür haben wir gewaltige Ressourcen verwendet, sind an die Grenzen unserer personellen und finanziellen Kapazitäten gestossen und mussten andere wichtige und teilweise finanziell abgesicherte Projekte geradezu etwas beiseite schieben.

Dieser Einsatz war jedoch notwendig – und er ist es weiterhin. Wir versichern Ihnen, dass wir in der Hundefrage auch in Zukunft "hart am Ball" bleiben werden. Hierfür sind wir aber dringend auf die ideelle und finanzielle Hilfe all jener angewiesen, die nicht hinnehmen wollen, dass die Problematik zulasten der Tiere mit populistischen Gesetzeserlassen gelöst werden soll, mit denen sich der Schutz der Bevölkerung nicht sicherstellen lässt.

Bitte unterstützen Sie uns daher in unseren Bemühungen für eine angemessene rechtliche Regelung der Hundefrage, die den Interessen von Menschen und Tieren gleichermassen gerecht wird.

Ganz herzlichen Dank,
Ihre Stiftung für das Tier im Recht

Für allgemeine oder spezifisch unsere Bemühungen im Hunderecht betreffende Spenden (Vermerk "Hund im Recht") verwenden Sie bitte unser Spendenkonto:

Stiftung für das Tier im Recht
Raiffeisenbank Zürich - Schaffhauserstrasse 336 -  8050 Zürich-Oerlikon
Konto Nr. 61176.70 / IBAN CH34 8148 7000 0061 1767 0 /  BC 81487 /
Postcheck-Konto-Nr. 87-71996-7

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