Ziel aller Projekte von Tier im Recht (TIR) ist es, die Beziehung zwischen Tieren und Menschen in Recht, Ethik und Gesellschaft zu verbessern.
Um unseren Stiftungszweck sicherzustellen aber auch um aktuelle
tierschutzrelevante Themen juristisch zu beurteilen, sind jährlich
wiederkehrende Projekte wie aber auch zeitlich in sich abgeschlossene
Projekte nötig. Eine Auswahl der diesjährigen Projektschwerpunkte finden
Sie untenstehend.
Um unseren Stiftungszweck erfüllen und unsere
Projekte durchführen zu können, sind wir als operative Stiftung auf
Unterstützungsbeiträge angewiesen. Zu jedem einzelnen Projekt besteht
eine ausführliche Beschreibung (inkl. Kostenbudget), die wir Ihnen bei
Bedarf sehr gerne zukommen lassen. Wenn Sie eines unserer Projekte unterstützen möchten, kontaktieren Sie uns unter info@tierimrecht.org oder +41 (0) 43 443 06 43.
Projekte
Bibliothek
Die 2003 errichtete Bibliothek zum Tier in Recht, Ethik und Gesellschaft bildet das eigentliche Herzstück der TIR. Sie bietet Studierenden, Medienschaffenden und in der Wissenschaft tätigen Personen einen riesigen Informationsfundus für ihre Arbeiten und steht allen Interessierten während unserer Geschäftszeiten nach Voranmeldung unentgeltlich zur Verfügung. Die bibliographischen Angaben von über 20'000 Büchern, wissenschaftlichen Aufsätzen und rund 1000 DVDs sind auf www.tierimrecht.org abrufbar, was eine einfache Internetrecherche ermöglicht. Der tatsächliche Gesamtbestand der TIR-Bibliothek ist noch um einiges grösser und wird ständig erweitert. Die TIR ist bestrebt, die vorhandenen Werke laufend in der Online-Datenbank zu erfassen. Ergänzt wird die TIR-Bibliothek durch ein umfassendes Medienarchiv mit fortlaufend aufbereiteten Beiträgen aus Radio und Fernsehen, Magazinen, den wichtigsten Schweizer Tageszeitungen, Fachzeitschriften und weiteren Publikationen zu rund 200 Tierschutzthemen. Auch diese stehen der Öffentlichkeit für Recherchen in den verschiedensten Interessensgebieten zur Verfügung.
Die im deutschen Sprachraum wohl umfangreichste Literatursammlung zur Mensch-Tier-Beziehung ist nicht nur ein wertvoller Fundus für alle Tierschutzinteressierten, sondern auch ein unverzichtbares Hilfsinstrument für die Ausarbeitung von wissenschaftlichen Arbeiten in den verschiedensten Fachrichtungen. Die möglichst praxisorientierte Forschungsförderung und die dadurch ermöglichte Weiterentwicklung des Tierschutzbewusstseins in Recht, Ethik und Gesellschaft stellen denn auch die Hauptziele des ständigen Ausbaus der Literaturbestände dar.
Datenbank Tierschutzstraffälle
Analyse Tierschutzstrafpraxis
Seit 2003 unterhält die TIR eine Datenbank mit sämtlichen dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) seit 1981 gemeldeten Schweizer Tierschutzstrafentscheiden. Sie sind in anonymisierter Form für jedermann unentgeltlich abrufbar. Die TIR analysiert das gesamte Fallmaterial des Vorjahres eingehend und präsentiert die Resultate regelmässig in einem ausführlichen Bericht über die Entwicklungen und Tendenzen der Schweizer Tierschutzstrafpraxis.
Erfahrungsgemäss erreicht die TIR mit ihren profunden Jahresanalysen über die Medien eine breite Öffentlichkeit, womit auf die Strafuntersuchungsinstanzen ein erheblicher Druck aufgebaut werden kann. Die Zahlen der letzten Jahre belegen, dass heute deutlich mehr Strafverfahren wegen Tierschutzdelikten eingeleitet und durchgeführt werden. Merklich erhöht hat sich auch das Strafmass: Tierschutzverstösse werden zunehmend härter sanktioniert und weniger bagatellisiert. Die TIR-Datenbank trägt aber nicht nur zu einer erhöhten Transparenz und Aufmerksamkeit des teilweise stark verbesserungsbedürftigen Vollzugs des strafrechtlichen Tierschutzes bei. Sie bildet auch ein anerkanntes Hilfsinstrument für die Praxis und wird von Gerichten, Untersuchungsorganen, Medienschaffenden und Tierschutzorganisationen rege benutzt.
Weiter zur Datenbank
Weiter zu den Analysen
Rechtsauskünfte zum Tier im Recht
Die TIR erteilt jährlich gegen 2000 telefonische und schriftliche Auskünfte in tierrelevanten Rechtsfragen. Sie bietet damit Personen, die auf juristische Informationen für die Lösung konkreter Alltagsprobleme mit Tieren angewiesen sind, eine wertvolle Hilfestellung. Die ausführlichen Antworten werden von Spezialisten und Spezialistinnen aus unserem juristischen Team erteilt.
Weil viele Fragestellungen regelmässig auftreten, werden die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zusätzlich in elektronischer Form auf unserer Website angeboten. Die rege Nutzung des TIR-Rechtsauskunftsservices bestätigt, dass entsprechende Informationen einem grossen gesellschaftlichen Bedürfnis entsprechen.
Rechtsauskünfte rund um das Tier im Recht
Nachwuchsförderung
Kurzpraktikum bei der TIR
Seit 2007 bietet die TIR interessierten Hochschulabgängern oder Studierenden in höheren Semestern die Möglichkeit, im Rahmen eines Praktikums während drei Monaten einen vertieften Einblick in den Arbeitsalltag der TIR zu erhalten. Die Praktikantinnen und Praktikanten lernen das breite Spektrum von tierrelevanten Rechtsbereichen näher kennen und können so für den Tierschutz gewonnen werden.
Die Förderung des Tierschutznachwuchses ist von grösster Bedeutung, um die kontinuierliche Verbesserung der Stellung des Tieres im Recht auch mittel- und langfristig zu erreichen. Aufgrund des grossen Praxisbezugs und der Aufgabenvielfalt leistet das Praktikum auch einen wertvollen Beitrag zur juristischen Grundbildung der Praktikanten. Die rege Nutzung des Angebots und das positive Feedback der Absolventen belegen ausserdem, dass das Praktikum einem grossen Bedürfnis von Studierenden und Juristen entspricht.
TIR-Praktikum
Dieses Projekt unterstützen
Buchreihe "Schriften zum Tier im Recht"
Publikationen in der TIR-Schriftenreihe
2011 hat die TIR
mit den "Schriften zum Tier im Recht" im renommierten Schulthess Verlag
eine eigene Buchreihe lanciert. Es handelt sich dabei um die erste
Schriftenreihe im gesamten deutschen Sprachraum, die sich primär dem
rechtlichen Tierschutz widmet. Darin veröffentlicht werden ausgewählte
Fachbeiträge, deren Verbreitung aus rechtspolitischer oder
gesellschaftlicher Sicht für die Weiterentwicklung des Tierschutzrechts
bedeutend ist.
Weil im Tierschutzrecht bislang noch wenig
wissenschaftliche Abhandlungen publiziert werden, füllen die "Schriften
zum Tier im Recht" eine grosse Lücke. Die juristischen
Grundlagenerkenntnisse der TIR - und natürlich auch Beiträge von
externen Experten - können auf diese Weise gebündelt einem breiten
Fachpublikum zur Verfügung gestellt werden. Die Publikationen richten
sich insbesondere an Juristen, Behörden, Polizeiorgane und Politiker und
werden mittlerweile regelmässig in Gerichtsentscheiden zitiert.
Bis heute wurden bereits 23 Bände herausgegeben, jährlich sollen jeweils zwei bis drei weitere hinzukommen. Pro Publikation ist eine Auflage von 100 bis 300 Exemplaren im Umfang von 50 bis 400 Seiten geplant.
International Wildlife Protection
Stopp dem Wildtierhandel
Seit 2016 befasst sich die TIR intensiv mit den globalen Themen Wilderei und Handel mit Wildtieren und Wildtierprodukten. Anstoss für dieses Engagement waren Abklärungen in Kenia und Simbabwe im Jahr 2015, wo Gespräche mit Staatsanwälten, Juristen, afrikanischen Natur- und Wildtierorganisationen, Rangern und Artenschützern den dringenden Handlungsbedarf aufzeigten. Die anschliessende Recherchearbeit in der Schweiz ergab, dass zahlreiche Gesetzeslücken und Vollzugsdefizite auf nationaler und internationaler Ebene den illegalen Handel mit Wildtieren begünstigen.
Ziel der TIR-Bemühungen ist es, das Ausmass der Problematik und ihre schwerwiegenden Auswirkungen aufzuzeigen und auch in den Zielländern auf politischer, gesetzlicher und öffentlicher Ebene stärker zu thematisieren. Der illegale Handel mit wild lebenden Tier- und Pflanzenarten gehört heute nach dem Waffen-, Menschen- und Drogenhandel zu den lukrativsten kriminellen Aktivitäten weltweit. Sein ungeheures Ausmass zeigt, dass die bisher eingeleiteten Massnahmen zu dessen Bekämpfung nicht ausreichen und es daher dringend eines konsequenteren Handelns bedarf. Aber auch der legale Wildtierhandel ist aus Tier- und Artenschutzsicht höchst problematisch. Er spielt für die Schweiz eine grosse Rolle, da sie unter allen Mitgliedsstaaten des für den Artenhandel massgebenden internationalen Handelsabkommens CITES die meisten CITES-Genehmigungen ausstellt. Verantwortlich für die konstant hohen Handelszahlen sind verschiedene in der Schweiz angesiedelte Industriezweige, etwa die Pharma-, Uhren- und Luxusgüterindustrie.
Die TIR baut derzeit ihre verlässliche Auskunftsstelle zum Thema "International Wildlife Protection" für Politik, Medien, andere Organisationen, Behörden und die Öffentlichkeit aus und erarbeitet praxistaugliche Verbesserungsvorschläge, um diese in Zusammenarbeit mit gleichgesinnten Organisationen und Politikern in die Gesetzgebung einfliessen zu lassen. Die Bündelung der Kräfte und ein starkes Netzwerk sind notwendig, um gemeinsam mehr für den Schutz gefährdeter Wildtierarten zu erreichen. Gleichzeitig möchte die TIR die Öffentlichkeit für ihre grosse Verantwortung gegenüber Wildtieren unter Tier- und Artenschutzgesichtspunkten sensibilisieren und ein Umdenken bewirken.
Dieses Projekt unterstützen
Kommentar zum Schweizer Tierschutzgesetz
Das Tierschutzrecht ist für zahlreiche Lebensbereiche und Wirtschaftszweige relevant und daher von grosser praktischer Bedeutung. Die Wirksamkeit der Vorschriften ergibt sich dabei vor allem durch ihren konkreten Vollzug. Allgemein ziehen die zuständigen Behörden zur Rechtsanwendung in erster Linie Gesetzeskommentare zu den einschlägigen Bestimmungen heran. Im Gegensatz zu den meisten anderen Rechtsbereichen existiert zum Schweizer Tierschutzgesetz (TSchG) von 2008 bislang kein Kommentar. Es ist deshalb dringend notwendig, den Behörden ein Hilfsmittel an die Hand zu geben, um das Tierschutzrecht einheitlich und im Sinne seiner Intention umsetzen zu können. Gesetzeskommentare sind aber auch für die rechtwissenschaftliche Lehre und Forschung von enormer Bedeutung. Der Bedarf an einem entsprechenden Werk ist also mehrfach ausgewiesen.
Aus diesem Grund erarbeitet die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) zusammen mit weiteren Fachleuten den ersten umfassenden TSchG-Kommentar. Das rund 500-seitige Werk soll spätestens Ende 2022 im renommierten Schulthess Verlag erscheinen. Es wird von der TIR gemeinsam mit Prof. Dr. iur. Margot Michel und Prof. Dr. iur. Daniel Jositsch herausgegeben, wobei die TIR für die gesamte Koordination, Feinabstimmung und redaktionelle Überarbeitung verantwortlich ist. Als Kommentatorinnen und Kommentatoren der einzelnen Artikel konnten die 35 führenden Tierschutzrechtsexpertinnen und -experten der Schweiz gewonnen werden.
Der Kommentar richtet sich in erster Linie an ein Fachpublikum, namentlich an die für den Vollzug des Tierschutzrechts verantwortlichen Verwaltungs-, Strafverfolgungs- und Veterinärbehörden sowie Gerichte, aber natürlich auch an Anwältinnen und Anwälte, Studierende und Doktorierende. Er soll es allen Interessierten ermöglichen, rasch einen Überblick über die Materie zu gewinnen und Antworten auf die zu beurteilenden Rechtsfragen zu finden. Indem unbestimmte Rechtsbegriffe geklärt und Lehre und Rechtsprechung umfassend eingearbeitet werden, soll eine einheitliche Rechtsanwendung gefördert und damit zugleich Rechtssicherheit geschaffen werden. Insgesamt soll der TSchG-Kommentar als unverzichtbares Standardwerk dienen, auf das sich die zuständigen Instanzen bei der Rechtsanwendung ebenso wie die rechtswissenschaftliche Lehre und Forschung bei der Weiterentwicklung des Tierschutzrechts als Erstes berufen.
Tierversuche in der Schweiz
Als Tierversuch gilt jede Massnahme, bei der lebende Tiere verwendet werden mit dem Ziel, eine wissenschaftliche Annahme zu prüfen, die Wirkung einer bestimmten Massnahme am Tier festzustellen, einen Stoff zu prüfen, Zellen, Organe oder Körperflüssigkeiten zu gewinnen oder zu prüfen (ausser wenn dies im Rahmen der landwirtschaftlichen Produktion, der diagnostischen oder kurativen Tätigkeit am Tier oder für den Nachweis des Gesundheitsstatus von Tierpopulationen erfolgt), artfremde Organismen zu erhalten oder zu vermehren oder der Lehre sowie der Aus- und Weiterbildung zu dienen (Art. 3 lit. c TSchG). Tierversuche werden in vier Schweregrade unterschieden. Jene mit Schweregrad 0 gelten als nicht belastend. Zu ihnen gehören allerdings auch Experimente, für die Tiere vorgängig getötet werden. Die übrigen Versuche werden in leicht-, mittel- und hochbelastende Schweregrade (1–3) eingeteilt. Seit Beginn der statistischen Erhebungen im Jahr 1983 wurden in der Schweiz stets weit mehr als eine halbe Million Wirbeltiere in Versuchen eingesetzt. Zusätzlich wurden jährlich rund eine Million Zucht- und "Überschusstiere" in Schweizer Labors gehalten.
Tierversuche sind ethisch kaum zu rechtfertigen und bedeuten mitunter sogar eine Gefahr für gesellschaftliche Werte.
Weil Tierversuche hinter verschlossenen Türen stattfinden und transparente Informationen kaum verfügbar sind, kann eine öffentliche Debatte über die ethische Vertretbarkeit von Tierversuchen nur in sehr begrenztem Rahmen stattfinden. Nicht zuletzt aufgrund dieser Informationslücke erachtet unsere Gesellschaft Tierexperimente namentlich im Bereich der Medizin mehrheitlich noch immer als notwendig. Diese Meinung widerspiegelt sich auch in der Gesetzgebung, die für gewisse Bereiche Tierversuche sogar vorschreibt, solange die Zuverlässigkeit geeigneter Alternativen nicht nachgewiesen ist. Vor diesem Hintergrund ist eine vollständige Abschaffung aller Tierversuche derzeit illusorisch. Durchaus realistisch und in absehbarer Zeit umsetzbar sind hingegen einzelne Forderungen.
Grundlagenwerke zu aktuellen Tierschutzrechtsthemen
Erstellung und Verbreitung von Fachgutachten und Stellungnahmen zu aktuellen Tierschutzthemen
Juristische Gutachten, ausführliche Stellungnahmen und Vernehmlassungen zu aktuellen politischen, gerichtlichen und anderen Vorkommnissen rund um das Tier im Recht sind in der Praxis sehr bedeutend. Öffentlichkeit, Medien, Verwaltung, Politiker sowie Tierschutz- und tiernahe Organisationen erwarten von der TIR kurzfristig erstellte rechtswissenschaftliche Dossiers, Grundlagendokumente oder Stellungnahmen, wie sie in den letzten Jahren etwa zu den Themen gefährliche Hunde, Zoophilie, Importverbote für Pelzprodukte und Delfine oder Einzelhaltung von Kaninchen sowie zu diversen Gesetzes- bzw. Verordnungsentwürfen, beispielsweise zur Tierschutzgesetzgebung oder zu kantonalen Hundegesetzen, verfasst worden sind.
Mit den Gutachten kann erheblicher Einfluss auf die Gesetzgebung ausgeübt werden. Die Ergebnisse werden veröffentlicht, den zuständigen Behörden unterbreitet und sind zudem auf www.tierimrecht.org abrufbar.
Weiter zu den Gutachten
Weiter zu den Fachartikeln
Nicht projektbezogene Kosten
Zur Aufrechterhaltung ihres umfassenden Dienstleistungsbetriebs entstehen der TIR selbstverständlich weitere erhebliche Kosten, die keinem der genannten Projekte konkret zugeteilt werden können. Für den Unterhalt und Ausbau des Kompetenzzentrums für Fragen rund um das Tier in Recht, Ethik und Gesellschaft sind diese Aufwendungen aber unentbehrlich. In Betracht fallen namentlich Kosten für Raummiete, Administration und technische Infrastruktur.
Zu denken ist aber auch an Basisarbeiten wie beispielsweise das Recherchieren und Aufbereiten von Informationen für Journalisten und Fachpersonen oder deren Betreuung, wenn sie sich vor Ort im Tierschutzrecht informieren möchten. Ein weiterer Schwerpunkt der TIR liegt in der fachlichen Unterstützung von Studierenden, die begleitet und gecoacht werden, um qualitativ gute Diplom- und Seminararbeiten zu verfassen. Ausserdem ist die TIR mehrmals jährlich an Fachmessen und weiteren Veranstaltungen vertreten, an denen sie Öffentlichkeitsarbeit betreibt, indem sie Messebesucher über ihre Rechtspflichten als Tierhaltende aufklärt und damit das Bewusstsein für die Anliegen der Tiere fördert.
Regelmässig referieren Mitarbeitende der TIR zudem an nationalen Tagungen, internationalen Kongressen oder Podiumsdiskussionen. Darüber hinaus ist die TIR in verschiedene Aus- und Weiterbildungsprogramme für Private und Vollzugsbehörden involviert und fördert damit die Verbreitung wichtiger tierschutzrechtlicher Erkenntnisse.
Die TIR allgemein, für die dringendsten Tierschutzprojekte unterstützen.