Tierarzt
Der Besuch beim Tierarzt kann sowohl für den Tierhalter als auch für das Tier mit Stress verbunden sein. Trotzdem ist jeder Tierhalter dazu verpflichtet, sein Tier ausreichend medizinisch betreuen zu lassen. Macht er das nicht, kann er sich wegen eines Verstosses gegen das Tierschutzgesetz (TSchG) strafbar machen. Es ist allerdings möglich, dass die Tierarztkonsultation nicht immer so abläuft, wie sich der Tierhalter das vorgestellt hat. Aus diesem Grund finden Sie nachfolgend die wichtigsten rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Besuch beim Tierarzt.
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