Kanton Jura
Stand Dezember 2023
1. Geltendes Hunderecht
- Loi concernant la taxe des chiens du 26 septembre 2001 (645.1)
- Ordonnance concernant la taxe des chiens du 30 octobre 2001 (645.11)
- Ordonnance portant exécution de la législation fédérale sur la protection des animaux du 29 janvier 2013 (455.1)
- Loi sur la chasse et la protection de la faune sauvage (Loi sur la chasse) du 11 décembre 2002 (922.11)
- Ordonnance sur la chasse et la protection de la faune sauvage (Ordonnance sur la chasse) du 6 février 2007 (922.111)
2. Allgemeine Bestimmungen zur Hundehaltung
Hundehaltende sind verpflichtet, für die Haltung von Hunden in einem
Alter von über drei Monaten eine jährliche Hundetaxe zu bezahlen (Art. 3
f. Loi concernant la taxe des chiens/JU). Wer neu einen Hund hält, muss
sich innerhalb von 30 Tagen bei der Wohnsitzgemeinde melden (Art. 5 Abs. 1 Loi
concernant la taxe des chiens/JU). Die Rechnung wird jeweils am 1. Mai
gestellt (Art. 9 Abs. 1 Loi concernant la taxe des chiens/JU).
Im Wald müssen Hunde unter der Kontrolle des Halters sein, ansonsten
sind sie an der Leine zu führen (Art. 40 Abs. 3 Ordonnance sur la
chasse/JU).
Es ist verboten, Hunde wildern, jagen oder streunen zu lassen (Art. 40 Abs. 1 Ordonnance sur la chasse/JU). Als streunende Hunde gelten alle Hunde, die sich nicht mehr unter der Kontrolle ihres Halters befinden (Art. 40 Abs. 2 Ordonnance sur la chasse/JU). Wildernde oder jagende Hunde können von den Wildhütern sowie der Kantons- oder Gemeindepolizei erlegt werden, wenn es nicht möglich ist, sie einzufangen (Art. 62 Abs. 3 Loi sur la chasse/JU).
3. Massnahmen bezüglich "gefährliche Hunde" im geltenden Recht
Der Kanton Jura hat bislang keine Liste mit bewilligungspflichtigen
Hunden.
Das Hundegesetz vom 29. April 2008 wurde im Parlament verworfen.
4. Geplante Gesetzesänderungen
Zurzeit sind keine weiteren Gesetzesänderungen geplant.
Hinweis
Tier im Recht (TIR) ist bemüht, die Entwicklungen zum kantonalen Hunderecht fortlaufend zu dokumentieren. Aufgrund der aussergewöhnlich vielen gesetzlichen und praktischen Änderungen zum Thema kann für absolute Aktualität und Vollständigkeit der Angaben jedoch keine Gewähr übernommen werden. Für Hinweise zu Änderungen und nötigen Anpassungen sind wir jederzeit dankbar.