Wildtiere und Exoten
Wildtiere sind das Gegenstück zu den Haustieren. Sie sind nicht domestiziert worden und in ihren Verhaltensweisen sowie ihrer Populationsdynamik vom Menschen weitgehend unabhängig geblieben. Wildtiere leben aber nicht nur in freier Natur, sondern werden in zunehmender Zahl auch privat als Heimtiere gehalten.
Seit einiger Zeit besonders beliebt ist die Haltung von Exoten - Reptilien und Amphibien, Spinnen, Insekten, Zierfischen oder auch exotischen Vögeln. Den meisten Wildtieren und insbesondere Exoten kann in Gefangenschaft aber schlicht kein tiergerechtes Leben geboten werden, weshalb von ihrer Haltung generell abgesehen werden sollte. Da aber viele Exoten in Schweizer Haushalten leben, sollen hier die wichtigsten tierschutzrechtlichen Bestimmungen sowie artenschutzrechtliche Aspekte kurz dargelegt werden. Eine zusätzliche Befassung mit Spezialliteratur über die Art, das Ursprungsland, die natürlichen Lebensbedingen und die Haltungsanforderungen bleibt unerlässlich.
- Was versteht das Gesetz unter Wildtieren?
- Dürfen Wildtiere/Exoten privat gehalten werden?
- Darf ich kranke oder verwaiste Wildtiere zu Hause pflegen?
- Wann ist eine Wildtierhaltung gewerbsmässig?
- Brauche ich für das private Halten von Wildtieren eine Bewilligung?
- Ist für das private Halten von Wildtieren eine Ausbildung erforderlich?
- Welche Vorschriften sind bei der Haltung von Ziervögeln zu beachten?
- Worauf ist bei der Haltung von Fischen zu achten?
- Wie ist die Haltung von Reptilien und Amphibien geregelt?
- Was gilt bei der Haltung von Spinnen und anderen wirbellosen Tieren?
- Weshalb ist der Handel mit exotischen Wildtieren problematisch?
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