Artenschutz
Obwohl der Tier- und Artenschutz viele Berührungspunkte aufweisen, sind die beiden Bereiche in separaten Gesetzen geregelt und müssen aus rechtlicher Sicht streng voneinander getrennt werden. Da ein eigentliches „eidgenössisches Artenschutzgesetz“ nicht existiert, finden sich die einschlägigen Bestimmungen in verschiedenen Erlassen, hauptsächlich im Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) und in dessen Ausführungsverordnung (NHV). Daneben enthalten etwa auch die Jagd- und die Fischereigesetzgebung artenschutzrelevante Vorschriften.
Aufgrund der grenzüberschreitenden Dimension des Artenschutzes ist die Schweiz zudem Vertragsstaat mehrere wichtiger internationaler Artenschutzabkommen. Von zentraler Bedeutung ist das Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES), das den internationalen Handel von seltenen, gefährdeten oder bedrohten Arten regelt, wobei nicht nur lebende, sondern auch tote Exemplare sowie Teile und Erzeugnisse von diesen erfasst werden. Umgesetzt werden die Vorgaben des CITES in der Schweiz durch das Bundesgesetz über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten (BGCITES) und die dazugehörige Verordnung.
Eidgenössische Erlasse
Internationale Abkommen
- Übereinkommen vom 3. März 1973 über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen (mit Anhängen I-IV, 0.453, CITES)
- Übereinkommen vom 19. September 1979 über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume (mit Anhängen, 0.455, Berner Konvention)
- Internationales Übereinkommen vom 2. Dezember 1946 zur Regelung des Walfangs (mit Anhang, 0.922.74)
- Übereinkommen vom 23. Juni 1979 zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten (mit Anhängen, 0.451.46, Bonner Konvention CMS)
- Abkommen vom 4. Dezember 1991 zur Erhaltung der europäischen Fledermauspopulationen (mit Anhang, 0.451.461)
- Abkommen vom 15. August 1996 zur Erhaltung der afrikanisch-eurasischen wandernden Wasservögel (mit Anhängen, 0.451.47)
- Übereinkommen vom 5. Juni 1992 über die Biologische Vielfalt (mit Anhängen, 0.451.43, CBD)
Hinweis
Tier im Recht (TIR) ist bemüht, die rechtlichen Entwicklungen fortlaufend zu dokumentieren. Aufgrund von gesetzlichen und praktischen Änderungen kann für absolute Aktualität und Vollständigkeit der Angaben jedoch keine Gewähr übernommen werden. Für Hinweise zu Änderungen und nötigen Anpassungen sind wir jederzeit dankbar.