Tierseuchenrecht
Das Tierseuchenrecht dient der Überwachung, Bekämpfung und Ausrottung von Tierseuchen. Tierseuchen sind durch Protozoen (einzellige Tiere), Viren, Bakterien oder Pilze verursachte Infektionskrankheiten, die auf andere Tiere oder Menschen übertragbar sind und eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellen können. Das Tierseuchenrecht wird in erster Linie durch das Tierseuchengesetz (TSG) sowie die Tierseuchenverordnung (TSV) geregelt und ausserdem durch diverse Verordnungen des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) ergänzt.
Hier finden Sie auf einen Blick sämtliche wichtigen Erlasse zum Tierseuchenrecht.
Eidgenössische Erlasse
Hinweis
Tier im Recht (TIR) ist bemüht, die rechtlichen Entwicklungen fortlaufend zu dokumentieren. Aufgrund von gesetzlichen und praktischen Änderungen kann für absolute Aktualität und Vollständigkeit der Angaben jedoch keine Gewähr übernommen werden. Für Hinweise zu Änderungen und nötigen Anpassungen sind wir jederzeit dankbar.