Tierseuchenrecht
Das Tierseuchenrecht dient der Überwachung, Bekämpfung und Ausrottung von Tierseuchen. Tierseuchen sind durch Protozoen (einzellige Tiere), Viren, Bakterien oder Pilze verursachte Infektionskrankheiten, die auf andere Tiere oder Menschen übertragbar sind und eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellen können. Das Tierseuchenrecht wird in erster Linie durch das Tierseuchengesetz (TSG) sowie die Tierseuchenverordnung (TSV) geregelt und ausserdem durch diverse Verordnungen des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) ergänzt.
Hier finden Sie auf einen Blick sämtliche wichtigen Erlasse zum Tierseuchenrecht.
Eidgenössische Erlasse
- Tierseuchengesetz vom 1. Juli 1966 (TSG, 916.40)
- Tierseuchenverordnung vom 27. Juni 1995 (TSV, 916.401)
- Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Aviären Influenza aus Frankreich vom 5. Januar 2016 (916.443.112.349)
- Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Aviären Influenza aus Italien vom 12. Mai 2016
- Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest aus bestimmten Mitgliedstaaten der Europäischen Union vom 21. Oktober 2014 (916.443.107)
- Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Klassischen Schweinepest aus bestimmten Mitgliedstaaten der Europäischen Union vom 8. Juli 2014 (916.443.108)
- Verordnung des BLV vom 13. September 2010 über Massnahmen zur Bekämpfung der infektiösen Anämie der Einhufer bei Equiden aus Rumänien (916.443.105)
- Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung des Kleinen Beutenkäfers aus Italien vom 15. Januar 2015 (916.443.105.3)
- Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Dermatitis nodularis (Lumpy skin disease) aus Bulgarien und Griechenland vom 20. Juli 2016
- Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Dermatitis nodularis (Lumpy skin disease) aus Bulgarien und Griechenland - Änderung vom 5. August 2016
Hinweis
Tier im Recht (TIR) ist bemüht, die rechtlichen Entwicklungen fortlaufend zu dokumentieren. Aufgrund von gesetzlichen und praktischen Änderungen kann für absolute Aktualität und Vollständigkeit der Angaben jedoch keine Gewähr übernommen werden. Für Hinweise zu Änderungen und nötigen Anpassungen sind wir jederzeit dankbar.