Hundehaltung und gefährliche Hunde
Der Hund ist als Haustier in der Schweiz überaus beliebt und gilt seit jeher als treuester Freund, Begleiter und Beschützer des Menschen. Doch Hunde bergen gleichzeitig auch ein gesellschaftliches Konfliktpotential, das sich in den letzten Jahren mit der öffentlichen Debatte über die allfällige Gefährlichkeit gewisser Rassen verschärft hat. Lesen Sie nachfolgend was das Tierschutzgesetz für die Haltung von Hunden vorschreibt und wie die Thematik rund um „gefährliche Hunde“ im Gesetz niedergeschlagen hat.
- Was schreibt das Tierschutzgesetz über die Haltung von Hunden vor?
- Brauche ich für das Halten von Hunden eine Ausbildung?
- Welche Hilfsmittel sind für die Hundeerziehung zulässig?
- Muss ich meinen Hund kennzeichnen und registrieren lassen?
- Wem muss ein Halterwechsel gemeldet werden?
- Ist die Tätowierung als offizielle Kennzeichnung noch zulässig?
- Dürfen Hunde kupiert werden?
- Was geschieht mit illegal eingeführten kupierten Hunden?
- Welche Bereiche werden durch die kantonalen Hundegesetze geregelt?
- Was ist ein "Kampfhund"?
- Welche Aufgaben hat der Veterinärdienst betreffend gefährliche Hunde?
- Dürfen Gemeinden pauschale Leinenpflichten vorsehen?
- Macht man sich strafbar, wenn man die Scheibe eines in der prallen Sonne stehenden Autos einschlägt, um ein darin unter der Hitze leidendes Tier (z.B. Hund) zu befreien?
- Darf ich meinen Hund im Wald frei laufen lassen?
- Darf ein Jäger einen Hund abschiessen, wenn dieser im Wald ein Reh aufspürt?
- Wer muss Beissvorfälle und Verhaltensauffälligkeiten von Hunden melden?
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