Tiere sind keine Sicherheit für finanzielle Forderungen
Werden offene Rechnungen nicht bezahlt, so müssen die Schuldner ihre Forderungen in der Regel auf dem betreibungsrechtlichen Weg durchsetzen. Dieser richtet sich nach den Bestimmungen des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes (SchKG).
Als Retentionsrecht wird sodann die Befugnis des Gläubigers bezeichnet, eine sich in seinem Besitz befindende, jedoch dem Schuldner gehörende Sache zur Sicherstellung einer ihm zustehenden Forderung zurückzubehalten. Dies ist nach den Vorschriften des SchKGs grundsätzlich beim Erfülltsein bestimmter Voraussetzungen zulässig, allerdings bestehen in Bezug auf Tiere Einschränkungen und spezielle Vorschriften.
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