Wirbellose Tiere
In der Schweiz sind viele Insektenarten – unter anderem auch Bestäuber wie Bienen, Wespen und Hornissen – gefährdet. Wissenschaftliche Untersuchungen belegen international einen grossflächigen Rückgang von Insektenpopulationen und der Insektendiversität in den vergangenen Jahrzehnten. Zu den Hauptursachen für die massive Abnahme der Bestände und der Artenvielfalt zählen die intensive Landnutzung mit ihrem Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemitteln, die fehlenden Strukturen in der Landschaft, die Siedlungs- und Infrastrukturentwicklung und die Lichtverschmutzung.
Insekten werden aber auch als Futtervorrat zur Ernährung exotischer Heimtiere oder als Proteinquelle für Fische oder andere zur Nahrungsmittelgewinnung gehaltene Tiere gezüchtet und unter wenig artgerechten Bedingungen gehalten. Dasselbe gilt für Mehlwürmer, Grillen und Heuschrecken, die seit einigen Jahren auch in der Schweiz als Nahrungsmittel zugelassen sind und etwa in Form von Insektenburgern ihren Weg auf den Teller finden.
Neben der Klasse der Insekten existieren unzählige weitere wirbellose Tiere, deren Verhalten und allfälliges Empfindungsvermögen uns bislang weitestgehend verborgen ist. Auch ihnen kommt verfassungsrechtlich eine Würde bzw. ein Eigenwert zu, den es zu respektieren gilt.
Persönliche Rechtsauskunft
Hat Ihnen die Antwort nicht weitergeholfen oder haben Sie weitere Fragen rund um Tiere im Recht? Nutzen Sie unser Rechtsauskunftsformular für eine kostenlose Rechtsauskunft.
Ratgeber Tier im Recht transparent
Die 500 häufigsten Fragestellungen zum Thema "Tier im Recht" werden im Ratgeber "Tier im Recht transparent", dem Nachschlagewerk für Tierfreunde und Tierhaltende, behandelt. Bestellen Sie das Buch hier.