Kanton Tessin
Stand Februar 2023
1. Geltendes Hunderecht
- Legge sui cani del 19 febbraio 2008 (RL 8.3.1.2)
- Regolamento sui cani dell'11 febbraio 2009 (RL 8.3.1.2.1)
- Direttive concernenti il corso d’istruzione per la detenzione dei cani delle razze soggette ad autorizzazione del 15 aprile 2010 (RL 8.3.1.2.3)
- Regolamento sulla caccia e la protezione dei mammiferi e degli uccelli selvatici dell’11 luglio 2006 (922.110)
2. Allgemeine Bestimmungen zur Hundehaltung
Wer einen Hund hält, hat eine Privathaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Millionen Franken abzuschliessen, die auch allfällige Hilfspersonen mitversichert (Art. 5 Legge sui cani/TI).
Hunde im Alter von mehr als drei Monaten müssen registriert werden und
es ist eine jährliche Steuer zu entrichten (Art. 4 Legge sui cani/TI).
Streunende Hunde und Katzen sowie andere verwilderte Haustiere, die sich mehr als dreihundert Meter von bewohnten Gebäuden entfernen, dürfen von Beauftragten der Jagdpolizei gefangen oder getötet werden, ohne dass eine Entschädigungspflicht durch den Kanton besteht (Art. 11 Abs. 1 Regolamento sulla caccia/TI).
3. Massnahmen bezüglich "gefährliche Hunde" im geltenden Recht
Als gefährlich gelten überdies Hunde, die, ohne provoziert worden zu sein, die physische Integrität von Menschen oder Tieren verletzt haben oder ein aggressives Verhalten zeigen (Art. 15 Abs. 1 Legge sui cani/TI).
Die Bewilligung muss vor der Anschaffung eines entsprechenden Hundes beim kantonalen Veterinäramt eingeholt werden (Art. 13 Regolamento sui cani/TI).
Wer eine Bewilligung beantragen will, muss einen Strafregisterauszug vorlegen und gleich wie alle übrigen Halter auch über einen Sachkundenachweis verfügen (Art. 9 und Art. 14 Regolamento sui cani/TI).
Hunde der Rasseliste sind im öffentlichen Raum ausschliesslich einzeln zu führen (Art. 8 Regolamento sui cani /TI).
4. Geplante Gesetzesänderungen
Zurzeit sind keine weiteren Gesetzesänderungen geplant.
Hinweis
Tier im Recht (TIR) ist bemüht, die Entwicklungen zum kantonalen Hunderecht fortlaufend zu dokumentieren. Aufgrund der aussergewöhnlich vielen gesetzlichen und praktischen Änderungen zum Thema kann für absolute Aktualität und Vollständigkeit der Angaben jedoch keine Gewähr übernommen werden. Für Hinweise zu Änderungen und nötigen Anpassungen sind wir jederzeit dankbar.