Tiere im Scheidungs-, Trennungs- oder Erbfall
Bei einer Scheidung bestimmt das Ehegüterrecht, wie das eheliche Vermögen zu teilen ist. Bei einem Todesfall kommt – vorbehalten einer anderslautenden letztwilligen Verfügung – das gesetzliche Erbrecht zum Zug. Da sich weder im Güter- noch im Erbrecht für die Zuteilung von Tieren spezifische Vorschriften finden, gelangen die gewöhnlichen Bestimmungen über die Aufteilung von Sachen zur Anwendung. Trotzdem muss bei der Zuteilung eines Tieres auf einige Dinge geachtet werden.
Scheidung und Trennung
Erbrecht
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