Kauf und Schenkung von Tieren
Mit einem (Tier-) Kaufvertrag verpflichtet sich der Verkäufer, dem Käufer gegen Entgelt ein bestimmtes Tier sowie das Eigentum daran zu übertragen. Obwohl Tiere keine Sachen mehr darstellen, sind für den Tierkauf die normalen Bestimmungen des Kaufrechts, d.h. die Art. 184ff. des Obligationenrechts (OR), anwendbar. Auch die Schenkung ist im OR, unter den Art. 239ff. geregelt. Bei einer Schenkung verpflichtet sich der Schenker dazu, dem Beschenkten das Eigentum an einer Sache oder einem Recht aus seinem Vermögen unentgeltlich zu übertragen.
Kauf
- Muss ein Tierkaufvertrag stets schriftlich abgeschlossen werden?
- Kann auch ein Kind einen (Tier-)Kaufvertrag abschliessen?
- Welche Vereinbarungen können in einem Kaufvertrag getroffen werden?
- Welche Vereinbarungen können in einem Kaufvertrag nicht getroffen werden?
- Kann ein Tierkauf rückgängig gemacht werden?
- Besteht ein Rücknahmerecht des Verkäufers, wenn ein verkauftes Tier am neuen Platz nicht artgerecht gehalten wird?
- Was kann ich tun, wenn ein gekauftes Tier nicht dem Zustand entspricht, den ich erwartet hatte?
- Was muss beim Kauf eines Tieres aus einem Tierheim beachtet werden?
- Ist es erlaubt, Tiere übers Internet zu verkaufen?
Schenkung
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