Kanton Uri
Stand Februar 2024
1. Geltendes Hunderecht
2. Allgemeine Bestimmungen zur Hundehaltung
Da keine kantonale Hundegesetzgebung besteht, obliegt es den Gemeinden, neben der Registrierung und Besteuerung auch für Sicherheit und Ordnung im Zusammenhang mit der Hundehaltung besorgt zu sein. So sind in verschiedenen kommunalen Verordnungen etwa Vorschriften zu Leinenpflichten zu gewissen Zeiten und Orten vorzufinden.
Vom 1. April bis am 31. Juli gilt im Wald und in Waldrandgebieten (Abstand von 50m zum Wald) eine Leinenpflicht für Hunde. Von der Leinenpflicht ausgenommen sind Arbeitshunde.
Alle Hunde, die nachweisbar dem Wild nachstellen und deren Besitzerinnen oder Besitzer einmal verwarnt worden sind, dürfen von der Wildhut oder einer beauftragten Person unschädlich gemacht werden, unter sofortiger Anzeige an das zuständige Amt (Art. 28 Abs. 2 KJSV/UR).
3. Massnahmen bezüglich "gefährliche Hunde" im geltenden Recht
Der Kanton Uri sieht weder eine Rasseliste noch andere speziellen Regelungen für potenziell gefährliche Hunde vor. Die Kantonstierärztin oder der Kantonstierarzt kann aber erforderliche Massnahmen ergreifen, wenn Hundehaltende ihren Pflichten nicht nachkommen, Bissverletzungen gemeldet werden, ein schwerwiegender Verdacht einer Bedrohung oder Verhaltensauffälligkeiten bestehen.
In Frage kommen insbesondere Weisungen über Erziehung, Pflege, Unterbringung, Beobachtung oder Beaufsichtigung, einschliesslich Leinen- und Maulkorbzwang, ein Wesenstest, der Besuch eines Erziehungskurses und in schwerwiegenden Fällen ein Hundehalteverbot oder die Beseitigung des Hundes (Art. 5 Veterinärreglement/UR).
4. Geplante Gesetzesänderungen
Zurzeit sind keine weiteren Gesetzesänderungen geplant.
Hinweis
Tier im Recht (TIR) ist bemüht, die Entwicklungen zum kantonalen Hunderecht fortlaufend zu dokumentieren. Aufgrund der aussergewöhnlich vielen gesetzlichen und praktischen Änderungen zum Thema kann für absolute Aktualität und Vollständigkeit der Angaben jedoch keine Gewähr übernommen werden. Für Hinweise zu Änderungen und nötigen Anpassungen sind wir jederzeit dankbar.