Kanton Uri
Stand Februar 2023
1. Geltendes Hunderecht
2. Allgemeine Bestimmungen zur Hundehaltung
Eine generelle Leinenpflicht gilt zudem in gewissen, vom Kanton bezeichneten Schutzzonen. So Beispielsweise in Naturschutz-, Wasser- und Uferschutz- und Umgebungszonen des Südufers des Urnersees, des Gebiets Wilerschachen, des Gebiets Bäz in Andermatt sowie der Region Maderanertal und Fellital.
Hunde, die nachweisbar während des Jahres dem Wild nachstellen und deren Besitzer einmal verwarnt worden ist, dürfen von Jagdaufsehern oder einem Beauftragten unter sofortiger Anzeige an das zuständige Amt unschädlich gemacht werden (Art. 28 Abs. 2 KJSV/UR).
3. Massnahmen bezüglich "gefährliche Hunde" im geltenden Recht
Der Kanton Uri sieht weder eine Rasseliste noch andere speziellen Regelungen für potenziell gefährliche Hunde vor. Die Kantonstierärztin oder der Kantonstierarzt kann aber erforderliche Massnahmen ergreifen, wenn Hundehaltende ihren Pflichten nicht nachkommen, Bissverletzungen gemeldet werden, ein schwerwiegender Verdacht einer Bedrohung oder Verhaltensauffälligkeiten bestehen.
In Frage kommen insbesondere Weisungen über Erziehung, Pflege, Unterbringung, Beobachtung oder Beaufsichtigung, einschliesslich Leinen- und Maulkorbzwang, ein Wesenstest, der Besuch eines Erziehungskurses und in schwerwiegenden Fällen ein Hundehalteverbot oder die Beseitigung des Hundes (Art. 5 Veterinärreglement/UR).
4. Geplante Gesetzesänderungen
Der Kanton Uri plant die Revision der kantonalen Jagdverordnung. Ein erster Entwurf, der u.a. die Einführung einer Leinenpflicht für Hunde im Wald und am Waldrand, während der Setzzeit im Frühjahr vorsieht, befand sich bis zum 30. November 2022 im Vernehmlassungsverfahren.
Hinweis
Tier im Recht (TIR) ist bemüht, die Entwicklungen zum kantonalen Hunderecht fortlaufend zu dokumentieren. Aufgrund der aussergewöhnlich vielen gesetzlichen und praktischen Änderungen zum Thema kann für absolute Aktualität und Vollständigkeit der Angaben jedoch keine Gewähr übernommen werden. Für Hinweise zu Änderungen und nötigen Anpassungen sind wir jederzeit dankbar.