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Rechtsauskünfte

 

Tiere im Mietrecht

 
Ungeachtet ihrer grossen praktischen Relevanz fin­­den sich im schweizerischen Recht keine spezifischen Bestimmungen über die Tierhaltung in Mietwohnungen. Es gelangen daher die gewöhnlichen Vorschriften des Mietrechts (Art. 253ff. des Obligationenrechts; OR) zur Anwendung.
 
Weitere Informationen:
» www.tierschutz.org - Geltende Rechtslage
 
 
Einzelfragen
 
Kann der Vermieter dem Mieter das Halten von Tieren verbieten?
Kann der Vermieter sein (stillschweigendes) Einverständnis zur Tierhaltung widerrufen?
Wie viel "Tierlärm" ist erlaubt?
Kann der Vermieter einen Mietvertrag wegen übermässigem Tierlärm kündigen?
Was gilt, wenn im Mietvertrag gar nichts über die Tierhaltung steht?
Gilt eine Halteerlaubnis auch für weitere Tiere?
Habe ich als Tierhalter besondere Mieterpflichten?
Kann mir wegen der Tierhaltung der Mietvertrag gekündigt werden?
Wer haftet für Tierschäden in der Mietwohnung?
Wie muss man in einem mietrechtlichen Streitfall vorgehen?
Sind Tiere im Altersheim erlaubt?
Welche Regeln bestehen für Haus- und Stockwerkeigentümer?
 
Spenden
 

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