Was kann ich tun, wenn mein Nachbar meine Katze anfüttert?
Wenn die eigene Katze nur noch sporadisch oder während längerer Zeit überhaupt nicht mehr nach Hause kommt, bedeutet das nicht nur einen wesentlichen Eingriff in die Gefühlswelt und Privatsphäre des Katzenhalters sondern auch in seine Stellung als Eigentümer, wozu das Recht gehört, möglichst viel Zeit mit dem Tier zu verbringen.
Weil eine Katze zum Eigentum des Tierhalters gehört, kann sie zudem vom Nachbarn herausverlangt werden. In gravierenden Fällen können ausserdem die Straftatbestände der sogenannten Sachentziehung und der unrechtmässigen Aneignung zur Anwendung gelangen, für die ein Nachbar zumindest theoretisch sogar zu einer Freiheits- oder Geldstrafe verurteilt werden kann.
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Hinweis
Die vorliegenden Rechtsauskünfte verstehen sich als juristische Interpretation der Schweizer Rechtsnormen durch Tier im Recht (TIR). Sie haben keinen bindenden Charakter und keinen Einfluss auf den Ausgang eines allfälligen Gerichtsverfahrens.