Wie muss man in einem mietrechtlichen Streitfall vorgehen?
Lassen sich Probleme zwischen Mieter und Vermieter im Gespräch nicht einvernehmlich lösen, muss der Rechtsweg beschritten werden. Hierfür muss man sein Anliegen innert 30 Tagen seit Erhalt der Kündigung schriftlich bei der sogenannten Schlichtungsbehörde für Mietstreitigkeiten einreichen. In einer Verhandlung haben beide Parteien dann die Möglichkeit, ihre Standpunkte zu begründen. Die Schlichtungsbehörde versucht anschliessend, zwischen den Parteien eine gütliche Einigung zu erzielen, sei dies in einem Vergleich (einem von beiden Parteien akzeptierten Kompromiss), mit dem Rückzug der Klage durch den Kläger oder deren Anerkennung durch den Beklagten.
Gelingt dies, ist das Verfahren abgeschlossen. Scheitert der
Einigungsversuch hingegen, muss die Schlichtungsbehörde einen Urteilsvorschlag unterbreiten. Anschliessend kann dann jene Partei, die an ihrem Standpunkt
festhalten will, den Fall innerhalb von 30 Tagen an das Mietgericht
weiterziehen.
Aber Vorsicht: Ein Prozess vor dem Mietgericht kann schnell
sehr teuer werden. Im Gegensatz zum Mietgerichtsprozess ist das
Verfahren vor der Schlichtungsbehörde jedoch kostenlos, wobei dies aber
nicht für die Kosten einer allfälligen anwaltlichen Vertretung gilt.
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Hinweis
Die vorliegenden Rechtsauskünfte verstehen sich als juristische Interpretation der Schweizer Rechtsnormen durch Tier im Recht (TIR). Sie haben keinen bindenden Charakter und keinen Einfluss auf den Ausgang eines allfälligen Gerichtsverfahrens.