Kann mir wegen der Tierhaltung der Mietvertrag gekündigt werden?
Ist die Tierhaltung erlaubt, bedeutet dies natürlich nicht automatisch, dass der Mieter tun darf, was er will. Der Vermieter muss dafür sorgen, dass allen Mietern die vertragliche Benutzung ihrer Wohnung uneingeschränkt möglich ist. Nimmt ein Tierhalter auch nach schriftlicher Mahnung des Vermieters keine Rücksicht auf seine Anwohner, kann ihm die Wohnung mit einer Frist von 30 Tagen auf Ende des Monats gekündigt werden.
Ein Kündigungsgrund kann auch vorliegen, wenn sich der Mieter über ein im Vertrag festgehaltenes oder nachträglich ausgesprochenes Tierhalteverbot hinwegsetzt, oder Tiere ohne die erforderliche Zustimmung des Vermieters hält. Er verletzt seine mietvertraglichen Pflichten dadurch generell, sodass der konkrete Grund für das Tierhalteverbot keine Rolle spielt. Der Vermieter kann dem Mieter in diesen Fällen mit der gesetzlichen Frist von drei Monaten oder einer im Mietvertrag festgehaltenen längeren Frist auf den nächsten ortsüblichen Termin kündigen.
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Hinweis
Die vorliegenden Rechtsauskünfte verstehen sich als juristische Interpretation der Schweizer Rechtsnormen durch Tier im Recht (TIR). Sie haben keinen bindenden Charakter und keinen Einfluss auf den Ausgang eines allfälligen Gerichtsverfahrens.