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Rechtsauskünfte

 

Nachbarrecht und Tierhaltung

 
Dem Grundeigentümer werden im Sinne der Rücksichtnahme auf An- und Mitbewohner für die Ausübung und Nut­zung seines Eigentums gesetzliche Schranken auferlegt, die man in ihrer Ge­samtheit als Nachbarrecht bezeichnet. Die entsprechenden Be­stim­mungen sind auf zahlreiche eidgenössische, kantonale und kommunale Er­lasse ver­­teilt; zentrale Bedeutung hat aber Art. 684 Abs. 1 des Zivilgesetzbuches (ZGB), der je­der­mann ver­­pflichtet, sich aller übermässigen Einwirkungen auf das Eigentum von Nach­­barn zu enthalten.
 
Weitere Informationen:
» www.tierschutz.org - Nachbarrecht
 
 
Einzelfragen
 
Wann sind Tierimmissionen übermässig?
Was kann gegen übermässige Tierimmissionen unternommen werden?
Müssen fremde Katzen auf dem eigenen Grundstück geduldet werden?
Wer haftet für Schäden einer Katze?
 
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