Das Problem des Besitzesentzugs stellt sich vor allem bei Katzen häufig. Diese sind im Gegensatz zu Hunden nicht kontrollierbar, sodass es immer wieder vorkommt, dass sie sich von Drittpersonen füttern und umsorgen lassen und dadurch zum Ärger ihrer Eigentümer nicht mehr allzu oft nach Hause zurückkehren. Eine gesetzliche Regelung für das Anfüttern von Tieren gibt es nicht, doch kann mit Hilfe anderer Rechtsbehelfe gegen diesen sog. Besitzesentzug vorgegangen werden.