Stiftung für das Tier im Recht
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2014_01_08 TIR in Rundschaubeitrag vom 8. Januar 2014
TIR in Rundschaubeitrag vom 8. Januar 2014 In der Ausgabe vom 8. Januar 2014 widmete sich die "Rundschau" unter anderem dem Thema Pelz und beschäftigte sich dabei insbesondere mit dem fraglichen Nutzen der Pelzdeklarationsverordnung. Als Expertin kommt im Beitrag auch die stellvertretende Geschäftsleiterin der Stiftung für das Tier im Recht (TIR), Vanessa Gerritsen, zu Wort. 08.01.2014 Die üblichen Methoden der Pelzproduktion sind für die betroffenen Tiere mit massiven Leiden verbunden und stellen nach schweizerischen Massstäben klare Tierquälereien dar. Dennoch kommt das Tragen von Jacken mit...
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2004_08_23 Durchzogene Zwischenbilanz zur TSchG-Revision
Durchzogene Zwischenbilanz zur TSchG-Revision Nicht zu befriedigen vermag die Absicht der Kommission, auch künftig grundsätzlich bloss Wirbeltiere gesetzlich zu schützen und beim Schutz der Wirbellosen durch die Verordnung auf deren Empfindungsfähigkeit abzustellen. 23.08.2004 Unter dem Lichte des Verfassungsgrundsatzes der "Würde der Kreatur" spielt bei Wirbellosen - ähnlich wie bei Pflanzen - die Empfindungsfähigkeit eine untergeordnete Rolle. Noch immer soll das Leben von Tieren ungeschützt bleiben. Damit würde die Schweiz gegenüber der Tierschutzgesetzgebung Deutschlands und Österreichs st...
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2017 06 23 Vorsicht Hitzestress: Kälber-Iglus besonders gefährlich
...rt. 26 Abs. 1 lit. a des Tierschutzgesetzes (TSchG) strafbar. Wer auf eine entsprechende Situation aufmerksam wird, sollte seine Beobachtungen sowohl dem Tierhalter zur unverzüglichen Behebung des Missstands als auch dem zuständigen kantonalen Veterinärdienst und der Polizei melden.Kälber-Iglus stellen auch abgesehen von ihrer Problematik bei Sommerhitze ein erhebliches Tierschutzproblem dar. Die Einzelhaltung von Kälbern auf minimalem Platzangebot ist – sofern Sichtkontakt zu Artgenossen vorliegt – zwar legal, aber weit von einer tiergerechten Haltung entfernt. Als wirklich artgemä...
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2022 08 30 TIR empfiehlt ein Ja zur Initiative gegen Massentierhaltung
TIR empfiehlt ein Ja zur Initiative gegen Massentierhaltung Die Abstimmungskampagne für die Initiative "JA zu einer Schweiz ohne Massentierhaltung" geht in den Endspurt. Mit Plakaten und digitaler Werbung in der ganzen Schweiz, Online-Inseraten und einer Video-Kampagne machen sich die Initiantinnen für das Anliegen stark. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) fasst die Ziele der Initiative nochmals zusammen. Die Annahme der Initiative wäre ein wichtiger Schritt zu einer tatsächlichen Respektierung der Tierwürde in der landwirtschaftlichen Tierhaltung. 30.08.2022 Nachdem das Bundesparlamen...
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Waadt
Kanton Waadt Hunderecht Kanton Waadt Stand Januar 2026 1. Geltendes Hunderecht Loi sur la police des chiens du 31 octobre 2006 (LPolC) (Etat au 01.01.2008) (133.75)Règlement d'application de la loi du 31 octobre 2006 sur la police des chiens (RLPolC) (Etat au 09.04.2014) (133.75.1)Règlement concernant la perception de l'impôt cantonal sur les chiens du 6 juillet 2005 (RICC) (Etat au 01.01.2008) (652.31.1)Règlement d'exécution de la loi du 28 février 1989 sur la faune (RLFaune) du 7 juillet 2004 (922.03.1)Concordat sur l'exercice et la surveillance de la chasse 22 du mai 1978 (922.91) 2. Allgem...
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2005_08_30 Wann sind Hunde zu beaufsichtigen? Tierschutzrechtliche Hintergründe zur „Kassensturz“-Sendung vom 30.8.2005
...chriften 30.08.2005 a) Ausdrückliche BestimmungenAusdrückliche Regeln finden sich auf eidgenössischer Ebene bloss wenige. Für Hunde gelten unter anderem folgende Vorschriften:Hunde dürfen im tierseuchenpolizeilichen Sperrgebiet in Wäldern und Waldrändern nicht frei laufen gelassen werden. Wenn sie streunen, dürfen sie auch ausserhalb von Waldnähe getötet werden (Art. 147 Tierseuchenverordnung). Wer Hunde „wildern“ lässt, riskiert eine Haftstrafe oder eine Busse von bis zu CHF 20'000.- (Art. 18 Abs. 1 Jagdgesetz). Hunde dürfen nicht in Schlachtanlagen mitgeführt (Art. 22 Fleischhygieneverord...
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Glarus
...Art. 21 Abs. 1 lit. a i.V.m. Art. 23a Veterinärverordnung/GL) sowie das Bestehen einer anerkannten Prüfung über Gehorsam und Führigkeit (Art. 21 Abs. 1 lit. b i.V.m. Art. 24 f. Veterinärverordnung/GL).Zudem gilt, dass der Halter oder die Halterin mindestens 18 Jahre alt sein muss und die Lebensführung eine sichere und tierschutzkonforme Haltung des Hundes erwarten lässt (Art. 21 Abs. 2 Veterinärverordnung/GL). Mit dem Gesuch sind ein Personenausweis, der Nachweis einer gültigen Privathaftpflichtversicherung, Auszüge aus dem Straf- und aus dem Betreibungsregister sowie ein Handlungsfähigkeitsze...
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Pelztiere
... Art. 1 Abs. 1 lit. a JSV untersagt sowohl die Herstellung, die Ein-, Durch- und Ausfuhr als auch die Verwendung sämtlicher Fallen, wobei für Kastenfallen zum Lebendfang sowie für Fallen zur Bekämpfung von Kleinnagern, Bisamratten und Nutrias Ausnahmen bestehen. Art. 14 Abs. 1 TSchG erlaubt es dem Bundesrat, aus Gründen des Tier- und Artenschutzes die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tierprodukten einzuschränken oder zu verbieten. Dadurch soll verhindert werden, dass innerstaatliche Schutzbestimmungen durch Importe umgangen werden können. Bislang hat der Bundesrat von seiner Verordnungskompete...
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2004_12_21 Stiftung für das Tier im Recht initiiert weltweites Tierschutzrechts-Projekt
...nimals in the Law – a Global Perspective" vorstellen. 21.12.2004 Anhand 18 verschiedener Kriterien wurde dabei die rechtliche Erfassung der Mensch-Tier-Beziehung in Deutschland, Österreich, Frankreich, Italien, Spanien, Grossbritannien, den USA und der Schweiz gegenübergestellt. Insgesamt zeigte sich, dass sämtliche untersuchten Staaten in gewissen Teilbereichen (insbesondere in zivilrechtlicher Hinsicht) über durchaus tierfreundliche Normen verfügen, in anderen Bereichen aber aus der Sicht des Tierschutzes und der Mensch-Tier-Beziehung noch grosse Gesetzesdefizite bestehen.Die Präsentation vo...
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2005_06_13 Kein Platz mehr für kantonale Tieranwälte?
Kein Platz mehr für kantonale Tieranwälte? Kein Platz mehr für kantonale Tieranwälte? Entgegen der allgemeinen Meinung in Parlament und Medien wird es künftig gar nicht mehr möglich sein, dass die Kantone Tieranwaltschaften einrichten! Die eidgenössische Strafprozessordnung wird nicht nur neue verbieten, sondern auch die bestehende Tieranwaltschaft des Kantons Zürich ins Wanken bringen. Deshalb muss eine bundesrechtliche Grundlage für Tieranwältinnen und Tieranwälte unbedingt in das neue Tierschutzgesetz aufgenommen werden. 13.06.2005 Die Stiftung für das Tier im Recht sieht der morgigen Na...