Stiftung für das Tier im Recht initiiert weltweites Tierschutzrechts-Projekt
Im Rahmen des 10. Weltkongresses der International Association of Human-Animal Interaction Organizations (IAHAIO) durften die Verantwortlichen der Stiftung für das Tier im Recht am 7. Oktober 2004 in Glasgow einer interessierten Zuhörerschaft das Projekt "Animals in the Law – a Global Perspective" vorstellen.
21.12.2004
Die Präsentation von Dr.iur. Antoine F. Goetschel und Dr.iur. Gieri Bolliger fand beim internationalen Publikum grossen Anklang. Im Hinblick auf die nächste IAHAIO-Konferenz 2007 in Tokyo hat sich die Stiftung für das Tier im Recht darum entschlossen, ihre Untersuchungen weiterzuführen und sowohl weiteren Staaten als auch verschiedene zusätzliche Aspekte des Tieres im Recht in den Vergleich mit einzubeziehen. Hierfür sind Zusammenarbeiten mit Juristen, Tierärzten oder Tierschutzorganisationen in verschiedenen Nationen erforderlich, wobei die Stiftung für das Tier im Recht die koordinierende Projektleitung übernimmt.
Bereits konnten Kooperationen mit Fachleuten aus Grossbritannien, Kanada, Neuseeland, Japan, Südkorea und Italien vereinbart werden, die das bereits bestehende Schema in den nächsten Monaten durch die Angaben aus ihren Staaten ergänzen werden. Im Lauf der Zeit soll das Beziehungsnetz kontinuierlich um zusätzliche Länder – weitere EU-Staaten (Skandinavien, Irland, Holland, Portugal, Griechenland etc.), Russland sowie afrikanischer und südamerikanischer Nationen – erweitert werden.
Ziel der engen internationalen Zusammenarbeit ist es einerseits, das bereits vorhandene Muster zu vervollständigen sowie um einige Aspekte und vor allem um möglichst viele zusätzliche Staaten zu erweitern. Dadurch soll das gegenseitige Verständnis für die Eigenarten nationaler Bestimmungen zum Tier im Recht gefördert werden. Anderseits erhofft sich die Stiftung für das Tier im Recht von diesem Projekt insbesondere aber auch, dass sich die Staaten gegenseitig bei der Schaffung und Implementierung strengerer Normen unterstützen können. Auf diese Weise soll die Stellung des Tieres in den einzelnen nationalen Rechtsordnungen sukzessive verbessert werden.
Hierfür sollen auch die nationalen Gesetzestexte in Originalsprache und englischer Übersetzung für alle Interessenten zugänglich sein. Als für alle Interessierten anrufbare Plattform wird die Stiftung für das Tier im Recht hierfür in naher Zukunft auf ihrer Website einen eigenen Bereich "Internationales Tierschutzrecht" aufschalten.