Stiftung für das Tier im Recht

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  • Wer kann eine Anzeige wegen Tierquälerei erstatten?

    Wer kann eine Anzeige wegen Tierquälerei erstatten? Wer kann eine Anzeige wegen Tierquälerei erstatten? Eine Strafanzeige kann von jedermann eingereicht werden, selbst von handlungsunfähigen Personen (d.h. Personen, die unmündig und/oder urteilsunfähig sind). Das Einschalten einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts ist hierfür nicht erforderlich. Polizisten und die für den Vollzug des Tierschutzrechts zuständigen kantonalen Veterinärämter sind im Rahmen ihrer amtlichen Tätigkeit sogar verpflichtet, alle festgestellten Tierschutzdelikte bei erheblichem Tatverdacht anzuzeigen. Persönlic...


  • Wer haftet für Schäden am Pensionspferd?

    Wer haftet für Schäden am Pensionspferd? Der Pensionsgeber ist dafür verantwortlich, dass den bei ihm eingestellten Pferden nichts passiert und sie nicht ausreissen oder sogar gestohlen werden. Er muss dabei alle nach den Umständen zumutbaren Vorkehrungen treffen, um zu verhindern, dass die Tiere entweichen, abhandenkommen oder sich verletzen. Sämtliche sich aus der Überlassung der Pferde ergebenden Pflichten hat der Stallbetreiber sorgfältig und im Interesse des Pensionsnehmers auszuführen.Verstösst der Stallbetreiber gegen eine Pflicht des Pensionsvertrags und führt dies zu einem finanzielle...


  • Muss ein Tierarzt festgestellte Tierschutzverstösse anzeigen?

    Muss ein Tierarzt festgestellte Tierschutzverstösse anzeigen? Muss ein Tierarzt festgestellte Tierschutzverstösse anzeigen? Nein, zumindest nicht nach geltendem Recht. Während Privatpersonen das Recht auf Einreichen einer Strafanzeige zusteht, sind nur die Polizei und die kantonalen Veterinärämter dazu verpflichtet, Tierschutzdelikten nachzugehen, respektive, diese zu melden. Ist ein Tierarzt nicht im Veterinärdienst oder als Amtstierarzt tätig, trifft ihn somit keine Pflicht zur Einreichung einer Strafanzeige. Dem Tierarzt kommt aber wie jeder Privatperson auch das Recht zu, einen möglichen...


  • Lohnt sich der Abschluss einer Tierversicherung?

    Lohnt sich der Abschluss einer Tierversicherung? Lohnt sich der Abschluss einer Tierversicherung? Auch gesunde Tiere können krank werden oder einmal verunfallen. Die dadurch entstehenden Auslagen für Tierarzt, Medikamente, Therapien oder alternative Heilmethoden können das Budget des Halters rasch übersteigen. Eine Unfall- und Krankenversicherung übernimmt diese Kosten, und zwar je nach Modell ganz oder anteilmässig, wobei für den Tierhalter ein Selbstbehalt vereinbart werden kann.Ob der Abschluss einer Unfall- und Krankenversicherung sinnvoll ist, kann nicht generell beantwortet werden. Die P...


  • Muss ein Tierkaufvertrag stets schriftlich abgeschlossen werden?

    Muss ein Tierkaufvertrag stets schriftlich abgeschlossen werden? Muss ein Tierkaufvertrag stets schriftlich abgeschlossen werden? Nein, in der formellen Ausgestaltung eines Kaufvertrags sind die Parteien weitgehend frei. Ein Kaufvertrag über ein Tier kann daher beispielsweise auch per E-Mail, SMS, Handschlag, mündlich oder sogar stillschweigend abgeschlossen werden. Solange nichts anderes vereinbart wurde, ist einzig der übereinstimmende Wille der Parteien (sogenannter Konsens) ausschlaggebend. Dies bedeutet, dass sie sich darüber einig sein müssen, welches Tier zu welchem Preis verkauft werde...


  • Was gilt bei der Auflösung eines Konkubinats?

    Was gilt bei der Auflösung eines Konkubinats? Was gilt bei der Auflösung eines Konkubinats? Von einem Konkubinat ist dann die Rede, wenn zwei Menschen zwar nicht verheiratet sind, aber dennoch in einer einigermassen stabilen Beziehung leben. Das Konkubinat ist gesetzlich nicht geregelt, weshalb die obligationenrechtlichen Bestimmungen über die einfache Gesellschaft zur Anwendung gelangen, wenn die Konkubinatspartner keine eigenen Regelungen treffen. Finden die Parteien im Trennungsfall für die Zuteilung der Heimtiere keine einvernehmliche Lösung, hat der Richter nach denselben Kriterien wie be...


  • Welche wirbellosen Tiere stehen unter Artenschutz?

    Welche wirbellosen Tiere stehen unter Artenschutz? Auch wenn sie nicht vom Tierschutzrecht erfasst sind, stehen zahlreiche wild lebende wirbellose Tiere unter Artenschutz. Es ist verboten, diese Arten zu töten, zu verletzen oder zu fangen, sowie ihre Eier, Larven, Puppen, Nester oder Brutstätten zu beschädigen, zu zerstören oder wegzunehmen. Zudem darf man sie weder lebend noch tot – einschliesslich der Eier, Larven, Puppen oder Nester – mitführen, versenden, anbieten, ausführen, andern überlassen, erwerben, in Gewahrsam nehmen oder bei solchen Handlungen mitwirken. Aus der Ordnung der Hautflü...


  • 2015_12_10 TIR beunruhigt: Regierungsrat bewilligt umstrittenen Affenversuch

    Medienmitteilungen 2015 TIR beunruhigt: Regierungsrat bewilligt umstrittenen Affenversuch TIR beunruhigt: Regierungsrat bewilligt umstrittenen Affenversuch Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) zeigt sich äusserst beunruhigt über den heute veröffentlichten Entscheid des Zürcher Regierungsrats zugunsten eines umstrittenen Tierversuchs. Dieser setzt sich über erhebliche ethische Bedenken und die einschlägige bundesgerichtliche Rechtsprechung hinweg und trägt damit weder dem Verfassungsauftrag des Tierschutzes und der Berücksichtigung der Tierwürde noch der Rechtssicherheit angemessen Rechnung...


  • 2014_08_25 TIR an Medienkonferenz zum Schweizer Schweine-Report

    TIR an Medienkonferenz zum Schweizer Schweine-Report Am 22. August 2014 lud die Tierrechtsorganisation tier-im-fokus (TIF) zur Pressekonferenz, um die Medien ihren aktuellen Schweine-Report vorzustellen. Dieser zeigt gestützt auf umfangreiche Video- und Fotoaufnahmen die herrschenden Missstände in Schweizer Schweineställen auf. Christine Künzli, stellvertretende Geschäftsleiterin der Stiftung für das Tier im Recht (TIR), wurde als Gastrednerin eingeladen. Sie informierte die anwesenden Journalistinnen und Journalisten über das Spannungsverhältnis zwischen dem rechtlichen Schutz der Tierwürde ...


  • 2014_09_25 TIR lehnt erneut geplante Primatenexperimente konsequent ab

    TIR lehnt erneut geplante Primatenexperimente konsequent ab Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) ist konsterniert darüber, dass an der Universität und ETH Zürich offenbar erneut umstrittene Tierversuche mit Primaten geplant werden. Die TIR lehnt entsprechende Vorhaben konsequent ab und geht davon aus, dass diese von der zuständigen Bewilligungsbehörde nicht genehmigt werden. Die Ablehnung muss nötigenfalls gerichtlich erstritten werden. 25.09.2014 Nachdem das Bundesgericht 2009 Experimente mit Primaten, die am Institut für Neuroinformatik der Universität und ETH Zürich hätten durchgeführt ...


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