Wer kann eine Anzeige wegen Tierquälerei erstatten?
Eine Strafanzeige kann von jedermann eingereicht werden, selbst von handlungsunfähigen Personen (d.h. Personen, die unmündig und/oder urteilsunfähig sind). Das Einschalten einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts ist hierfür nicht erforderlich.
Polizisten und die für den Vollzug des Tierschutzrechts zuständigen kantonalen Veterinärämter sind im Rahmen ihrer amtlichen Tätigkeit sogar verpflichtet, alle festgestellten Tierschutzdelikte bei erheblichem Tatverdacht anzuzeigen.
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Hinweis
Die vorliegenden Rechtsauskünfte verstehen sich als juristische Interpretation der Schweizer Rechtsnormen durch Tier im Recht (TIR). Sie haben keinen bindenden Charakter und keinen Einfluss auf den Ausgang eines allfälligen Gerichtsverfahrens.