Muss ein Tierarzt festgestellte Tierschutzverstösse anzeigen?
Nein, zumindest nicht nach geltendem Recht. Während Privatpersonen das Recht auf Einreichen einer Strafanzeige zusteht, sind nur die Polizei und die kantonalen Veterinärämter dazu verpflichtet, Tierschutzdelikten nachzugehen, respektive, diese zu melden. Ist ein Tierarzt nicht im Veterinärdienst oder als Amtstierarzt tätig, trifft ihn somit keine Pflicht zur Einreichung einer Strafanzeige.
Dem Tierarzt kommt aber wie jeder Privatperson auch das Recht zu, einen möglichen Verstoss gegen das Tierschutzgesetz, den er während seiner Tätigkeit beobachtet hat, bei der Polizei oder der Veterinärbehörde zu melden
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Hinweis
Die vorliegenden Rechtsauskünfte verstehen sich als juristische Interpretation der Schweizer Rechtsnormen durch Tier im Recht (TIR). Sie haben keinen bindenden Charakter und keinen Einfluss auf den Ausgang eines allfälligen Gerichtsverfahrens.