Muss ein Tierkaufvertrag stets schriftlich abgeschlossen werden?
Nein, in der formellen Ausgestaltung eines Kaufvertrags sind die Parteien weitgehend frei. Ein Kaufvertrag über ein Tier kann daher beispielsweise auch per E-Mail, SMS, Handschlag, mündlich oder sogar stillschweigend abgeschlossen werden. Solange nichts anderes vereinbart wurde, ist einzig der übereinstimmende Wille der Parteien (sogenannter Konsens) ausschlaggebend.
Dies bedeutet, dass sie sich darüber einig sein müssen, welches Tier zu welchem Preis verkauft werden soll.
Sind diese Punkte geklärt, ist der Vertrag zustande gekommen und das Geschäft rechtlich gültig.
Aus Beweisgründen empfiehlt es sich dennoch, einen Tierkaufvertrag
schriftlich abzufassen und ein Vertragsdoppel aufzubewahren. Für weitere
Informationen zur Ausgestaltung von Tierkaufverträgen klicken Sie hier.
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Hinweis
Die vorliegenden Rechtsauskünfte verstehen sich als juristische Interpretation der Schweizer Rechtsnormen durch Tier im Recht (TIR). Sie haben keinen bindenden Charakter und keinen Einfluss auf den Ausgang eines allfälligen Gerichtsverfahrens.