Stiftung für das Tier im Recht

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  • Dürfen Hunde kupiert werden?

    ...Art. 22 Abs. 1 lit. a der Tierschutzverordnung (TSchV). Ausserdem verboten ist das Erzeugen von Kippohren durch das Herausschneiden eines schmalen Hautstreifens.Den einzigen erlaubten Fall bildet allenfalls das Kupieren aus medizinischen Gründen bei Rutenerkrankungen. Persönliche Rechtsauskunft Hat Ihnen die Antwort nicht weitergeholfen oder haben Sie weitere Fragen rund um Tiere im Recht? Nutzen Sie unser Formular für eine kostenlose Rechtsauskunft. Ratgeber Tier im Recht transparent Die 500 häufigsten Fragestellungen zum Thema "Tier im Recht" werden im Ratgeber "Tier im Recht transparent", ...


  • Tiere sind keine Sachen - was heisst das?

    Tiere sind keine Sachen - was heisst das? Tiere sind keine Sachen - was heisst das? Mit der Loslösung vom Objektstatus hat der Gesetzgeber dem Umstand Rechnung getragen, dass Tiere empfindungs- und leidensfähige Lebewesen sind. Tiere werden damit aber nicht auf die gleiche Ebene wie Menschen gestellt; sie sind weiterhin nicht Träger rechtlich durchsetzbarer Rechte und Pflichten. Tiere bleiben Vermögenswerte, an denen Eigentum und Besitz bestehen kann. Aus diesem Grund spricht beispielsweise das Strafgesetzbuch (StGB) bei einem verletzten oder getöteten Tier nach wie vor von einer Sachbeschädig...


  • Tierhalter (tierschutzrechtlich)

    Tierhalter (tierschutzrechtlich) Tierhalter (tierschutzrechtlich) Allgemeines Tierhaltung bedeutet, Tiere in menschliche Obhut zu nehmen, unabhängig davon, ob es sich dabei um Nutz-, Heim-, Wild- oder Versuchstiere handelt. Als Halter gilt, wer aufgrund dieses Obhutsverhältnisses besondere Pflichten wie die Versorgung und Pflege für ein Tier übernimmt und die finanziellen Aufwendungen hierfür trägt. Diese Verantwortung erhält man beispielsweise, wenn man ein Tier kauft, als Geschenk annimmt oder einem dies einfach zufällt, beispielsweise wenn ein eigenes Tier Junge bekommt. Der Halter ist n...


  • Vernachlässigung

    ...Art. 26 Abs. 1 lit. a TSchG  verlangt lediglich eine "Vernachlässigung", während das alte Recht noch eine "starke Vernachlässigung" forderte. Somit sind die Anforderungen zur Tatbestandserfüllung gesenkt worden. Folglich stellt seither auch eine leichte Vernachlässigung bereits eine Tierquälerei im Sinne des Tierschutzgesetzes dar.  Der Übertretungstatbestand der mangelhaften Haltung i.S.v. Art. 28 Abs. 1 lit. a TSchG kommt bei der Verletzung von Tierhalterpflichten somit nur noch zur Anwendung, wenn es sich beim Verstoss um eine absolute Bagatelle handelt. Die allgemeinen Anforderungen an die...


  • Mehr Schutz für Fische bei Labelprodukten!

    Mehr Schutz für Fische bei Labelprodukten! Das ASC-Label steht für eine verantwortungsvolle Fischzucht und soll beim Kauf von Fischprodukten für ein gutes Gewissen sorgen. Tierwohl ist dabei bislang aber kaum ein Thema. Tier im Recht (TIR) unterstützt die Bemühungen von fair-fish für die Aufnahme von Tierschutzkriterien in die ASC-Standards. Label sind dazu da, Produkte auszuloben, die hinsichtlich ihrer Herstellungsbedingungen deutlich über den gesetzlichen Minimalstandard hinausgehen, beispielsweise in Bezug auf eine faire Entlöhnung der Produzenten, Nachhaltigkeit oder Tierschutz. Der Aquac...


  • Haftung

    Haftung Haftung Allgemeines Immer wieder verursachen Tiere durch ihr Verhalten Sach- oder Personenschäden. Da der Halter des betreffenden Tieres üblicherweise für die dadurch entstehenden Kosten aufzukommen hat, können derartige Ereignisse für ihn mit schwerwiegenden finanziellen Konsequenzen verbunden sein. Eine Reihe von Schadenfällen wird in der Praxis durch die private Haftpflichtversicherung des Tierhalters gedeckt, für weitere Risiken empfiehlt sich der Abschluss entsprechender Zusatzversicherungen. Voraussetzungen der Tierhalterhaftung Gemäss Art. 56 Abs. 1 OR haftet grundsätzlich der...


  • 2018 02 02 TIR reicht Strafanzeigen wegen Tierschutzverstössen in der Hühnermast ein

    TIR reicht Strafanzeigen wegen Tierschutzverstössen in der Hühnermast ein Die Tierrechtsorganisation Tier im Fokus hat diese Woche Videomaterial aus fünf Schweizer Hühnermastbetrieben veröffentlicht. Darin sind verletzte, sterbende und tote Tiere zu sehen, die entgegen den gesetzlichen Vorgaben nicht angemessen gepflegt werden. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) erstattet aufgrund der festgestellten Verstösse Strafanzeige gegen die betroffenen Betriebe. 02.02.2018 Die Leidens- und Empfindungsfähigkeit von Hühnern findet in der konventionellen Eier- und Fleischindustrie wenig Beacht...


  • Erbrecht

    Erbrecht Erbrecht Allgemeines Das Erbrecht klärt die Vermögens- und Schuldverhältnisse am Nachlass einer verstorbenen Person nach den Bestimmungen der Art. 457ff. ZGB. Das Zivilgesetzbuch legt grundsätzlich die für die Verteilung des Vermögens einer verstorbenen Person massgeblichen Regeln fest. Diese können jedoch durch eine Verfügung von Todes wegen in Form eines Testaments oder eines Erbvertrags ergänzt und zumindest teilweise abgeändert werden. So hat der Erblasser die Möglichkeit, Dritte als Erben einzusetzen oder ihnen ein Vermächtnis zuzuwenden. So können beispielsweise auch gemeinnü...


  • Medienmitteilungen TIR

    ...té d'Animale (PEA)" a publié des vidéos des abattoirs vaudois d'Avenches et de Moudon sur son site web "www.abattoirs-suisses.ch". Les vidéos montrent de graves violations de la Loi fédérale sur la protection des animaux. La Fondation pour l'Animal en Droit (Stiftung für das Tier im Recht, TIR) a déposé des dénonciations pénales contre les deux abattoirs auprès du Ministère public compétent. weiterlesen / plusWelttierschutztag am 4. Oktober 2018: Katzenleid in der Schweiz so gross wie nie zuvor – blosse Aufklärung reicht nicht!02.10.2018Am 12. Juni 2018 wurde mit 115‘567 Unterschriften und unt...


  • Misshandlung

    ... Art 26 Abs. 1 lit. a TSchG  dar und wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei  Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Auch die fahrlässige Begehung einer Misshandlung ist gemäss Art. 26 Abs. 2 TSchG strafbar und wird mit einer Geldstrafe bis zu 180 Tagessätze sanktioniert. Bei der Misshandlung handelt es sich um ein sogenanntes Erfolgsdelikt, sodass nicht alleine das Verhalten, sondern erst eine sich aus diesem Verhalten ergebende negative Einwirkung auf das Tier strafbar ist.Strafbar macht sich nicht nur, wer durch ein aktives Tun auf ein Tier einwirkt. Der Tatbestand kann auch durch ein pass...


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