Tiere sind keine Sachen - was heisst das?
Mit der Loslösung vom Objektstatus hat der Gesetzgeber dem Umstand Rechnung getragen, dass Tiere empfindungs- und leidensfähige Lebewesen sind. Tiere werden damit aber nicht auf die gleiche Ebene wie Menschen gestellt; sie sind weiterhin nicht Träger rechtlich durchsetzbarer Rechte und Pflichten. Tiere bleiben Vermögenswerte, an denen Eigentum und Besitz bestehen kann. Aus diesem Grund spricht beispielsweise das Strafgesetzbuch (StGB) bei einem verletzten oder getöteten Tier nach wie vor von einer Sachbeschädigung.
Dennoch hat sich die Lösung des Tieres vom Sachstatus in einigen Rechtsgebieten niedergeschlagen und zu Anpassungen geführt.
Übrigens gilt der Grundsatz, dass Tiere keine Sachen mehr sind, für alle lebenden Tiere. Dieser geht somit weit über das Tierschutzgesetz hinaus, das von wenigen Ausnahmen abgesehen nur Wirbeltiere schützt.
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Hinweis
Die vorliegenden Rechtsauskünfte verstehen sich als juristische Interpretation der Schweizer Rechtsnormen durch Tier im Recht (TIR). Sie haben keinen bindenden Charakter und keinen Einfluss auf den Ausgang eines allfälligen Gerichtsverfahrens.