TIR reicht Strafanzeigen wegen Tierschutzverstössen in der Hühnermast ein
Die Tierrechtsorganisation Tier im Fokus hat diese Woche Videomaterial aus fünf Schweizer Hühnermastbetrieben veröffentlicht. Darin sind verletzte, sterbende und tote Tiere zu sehen, die entgegen den gesetzlichen Vorgaben nicht angemessen gepflegt werden. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) erstattet aufgrund der festgestellten Verstösse Strafanzeige gegen die betroffenen Betriebe.
02.02.2018
Tier im Fokus hat der TIR Videomaterial zur tierschutzrechtlichen Beurteilung vorgelegt. Ausschnitte aus den Aufnahmen wurden auch am vergangenen Dienstag, 30. Januar 2018, in der SRF-Sendung 10vor10 gezeigt. In allen fünf betroffenen Betrieben sind schwerverletzte Tiere zu sehen, die aufgrund der hohen Tierzahl im Betrieb übersehen worden sind und deswegen erheblich leiden mussten. Für Tierhalter besteht jedoch eine besondere gesetzliche Fürsorgepflicht. Sie müssen das Befinden ihrer Tiere so oft wie nötig prüfen und kranke oder verletzte Tiere unverzüglich ihrem Zustand entsprechend unterbringen, pflegen, behandeln oder schmerzlos töten.
In keiner Weise nachvollziehbar ist auch, dass entsprechende Betriebe vom Bund spezielle Tierwohlbeiträge für "besonders tiefreundliche Stallhaltung (BTS)" erhalten. Die TIR hat diesen Missstand bereits in ihrer Analyse zur Schweizer Tierschutzstrafpraxis vom Herbst 2017 dargelegt. Tier im Fokus fordert mit einer Petition die Streichung dieser Direktzahlungen: https://www.hühner-schwindel.ch.
Medienecho:
- Sendung 10vor10 vom 1.2.2018: Der Tod ist Teil des Geschäfts
- 20 Minuten vom 2.2.2018: Tierrechtler zeigen Pouletmäster an
- Bauernzeitung vom 3.2.2018: Strafanzeige wegen Tierquälerei
- NZZ vom 2.2.2018: Fünf Schweizer Mastbetriebe werden der Tierquälerei beschuldigt
- Tagblatt vom 2.2.2018: Nach Tierquälerei-Beitrag: Micarna geht gegen SRF vor