Stiftung für das Tier im Recht

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  • Wer gilt als Tierhalter im haftplichtrechtlichen Sinn?

    Wer gilt als Tierhalter im haftplichtrechtlichen Sinn? Wer gilt als Tierhalter im haftplichtrechtlichen Sinn? Der Tierhalterbegriff im Haftpflichtrecht wird anders verwendet als im Tierschutzrecht. Während es beim tierschutzrechtlichen Halterbegriff darum geht, wer ein Tier angemessen nährt, pflegt und für sein Wohlergehen sorgt, bezeichnet der haftungsrechtliche Halterbegriff, wer für Schäden einstehen muss, die ein Tier verursacht. Als Halter gilt haftpflichtrechtlich gesehen darum nur, 
wer das Tier und dessen Eigenschaften kennt und einschätzen kann und somit tatsächlich in der Lage ist,...


  • Was ist unter dem Affektionswert zu verstehen?

    Was ist unter dem Affektionswert zu verstehen? Was ist unter dem Affektionswert zu verstehen? Der Affektionswert bei Tieren ist der Wert, den der Halter oder seine Angehörigen einem Tier aus rein emotionalen (das heisst nicht wirtschaftlichen) Motiven beimessen. Dieser kann den materiellen Wert des Tieres erheblich übersteigen. Bedeutend sein kann dieser bei der Bemessung des haftpflichtrechtlichen Schadens. Anders als bei Tieren wird der Affektionswert bei Sachschäden nach herrschender Praxis grundsätzlich berücksichtigt. Persönliche Rechtsauskunft Hat Ihnen die Antwort nicht weitergeholfen...


  • Lohnt sich der Abschluss einer Tierversicherung?

    Lohnt sich der Abschluss einer Tierversicherung? Lohnt sich der Abschluss einer Tierversicherung? Auch gesunde Tiere können krank werden oder einmal verunfallen. Die dadurch entstehenden Auslagen für Tierarzt, Medikamente, Therapien oder alternative Heilmethoden können das Budget des Halters rasch übersteigen. Eine Unfall- und Krankenversicherung übernimmt diese Kosten, und zwar je nach Modell ganz oder anteilmässig, wobei für den Tierhalter ein Selbstbehalt vereinbart werden kann.Ob der Abschluss einer Unfall- und Krankenversicherung sinnvoll ist, kann nicht generell beantwortet werden. Die P...


  • Muss ein Tierkaufvertrag stets schriftlich abgeschlossen werden?

    Muss ein Tierkaufvertrag stets schriftlich abgeschlossen werden? Muss ein Tierkaufvertrag stets schriftlich abgeschlossen werden? Nein, in der formellen Ausgestaltung eines Kaufvertrags sind die Parteien weitgehend frei. Ein Kaufvertrag über ein Tier kann daher beispielsweise auch per E-Mail, SMS, Handschlag, mündlich oder sogar stillschweigend abgeschlossen werden. Solange nichts anderes vereinbart wurde, ist einzig der übereinstimmende Wille der Parteien (sogenannter Konsens) ausschlaggebend. Dies bedeutet, dass sie sich darüber einig sein müssen, welches Tier zu welchem Preis verkauft werde...


  • Habe ich als Tierhalter besondere Mieterpflichten?

    Habe ich als Tierhalter besondere Mieterpflichten? Habe ich als Tierhalter besondere Mieterpflichten? Wer Tiere in einer Mietwohnung hält, muss – ebenso wie jeder andere Mieter – die Hausordnung einhalten und auf die weiteren Bewohner Rücksicht nehmen. So sollte man beispielsweise einen Hund im Treppenhaus an der Leine führen und Verunreinigungen im Garten und den Gemeinschaftsräumen beseitigen. Schliesslich ist jeder Mieter verpflichtet, die Wohnung vertragsgemäss zu benützen, was beispielsweise nicht mehr der Fall wäre, wenn er ohne die ausdrückliche Zustimmung des Vermieters sehr grosse Hun...


  • Was gilt bei der Auflösung eines Konkubinats?

    Was gilt bei der Auflösung eines Konkubinats? Was gilt bei der Auflösung eines Konkubinats? Von einem Konkubinat ist dann die Rede, wenn zwei Menschen zwar nicht verheiratet sind, aber dennoch in einer einigermassen stabilen Beziehung leben. Das Konkubinat ist gesetzlich nicht geregelt, weshalb die obligationenrechtlichen Bestimmungen über die einfache Gesellschaft zur Anwendung gelangen, wenn die Konkubinatspartner keine eigenen Regelungen treffen. Finden die Parteien im Trennungsfall für die Zuteilung der Heimtiere keine einvernehmliche Lösung, hat der Richter nach denselben Kriterien wie be...


  • Welche wirbellosen Tiere stehen unter Artenschutz?

    Welche wirbellosen Tiere stehen unter Artenschutz? Auch wenn sie nicht vom Tierschutzrecht erfasst sind, stehen zahlreiche wild lebende wirbellose Tiere unter Artenschutz. Es ist verboten, diese Arten zu töten, zu verletzen oder zu fangen, sowie ihre Eier, Larven, Puppen, Nester oder Brutstätten zu beschädigen, zu zerstören oder wegzunehmen. Zudem darf man sie weder lebend noch tot – einschliesslich der Eier, Larven, Puppen oder Nester – mitführen, versenden, anbieten, ausführen, andern überlassen, erwerben, in Gewahrsam nehmen oder bei solchen Handlungen mitwirken. Aus der Ordnung der Hautflü...


  • 2015_12_10 TIR beunruhigt: Regierungsrat bewilligt umstrittenen Affenversuch

    Medienmitteilungen 2015 TIR beunruhigt: Regierungsrat bewilligt umstrittenen Affenversuch TIR beunruhigt: Regierungsrat bewilligt umstrittenen Affenversuch Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) zeigt sich äusserst beunruhigt über den heute veröffentlichten Entscheid des Zürcher Regierungsrats zugunsten eines umstrittenen Tierversuchs. Dieser setzt sich über erhebliche ethische Bedenken und die einschlägige bundesgerichtliche Rechtsprechung hinweg und trägt damit weder dem Verfassungsauftrag des Tierschutzes und der Berücksichtigung der Tierwürde noch der Rechtssicherheit angemessen Rechnung...


  • 2014_08_25 TIR an Medienkonferenz zum Schweizer Schweine-Report

    TIR an Medienkonferenz zum Schweizer Schweine-Report Am 22. August 2014 lud die Tierrechtsorganisation tier-im-fokus (TIF) zur Pressekonferenz, um die Medien ihren aktuellen Schweine-Report vorzustellen. Dieser zeigt gestützt auf umfangreiche Video- und Fotoaufnahmen die herrschenden Missstände in Schweizer Schweineställen auf. Christine Künzli, stellvertretende Geschäftsleiterin der Stiftung für das Tier im Recht (TIR), wurde als Gastrednerin eingeladen. Sie informierte die anwesenden Journalistinnen und Journalisten über das Spannungsverhältnis zwischen dem rechtlichen Schutz der Tierwürde ...


  • 2014_09_25 TIR lehnt erneut geplante Primatenexperimente konsequent ab

    TIR lehnt erneut geplante Primatenexperimente konsequent ab Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) ist konsterniert darüber, dass an der Universität und ETH Zürich offenbar erneut umstrittene Tierversuche mit Primaten geplant werden. Die TIR lehnt entsprechende Vorhaben konsequent ab und geht davon aus, dass diese von der zuständigen Bewilligungsbehörde nicht genehmigt werden. Die Ablehnung muss nötigenfalls gerichtlich erstritten werden. 25.09.2014 Nachdem das Bundesgericht 2009 Experimente mit Primaten, die am Institut für Neuroinformatik der Universität und ETH Zürich hätten durchgeführt ...


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