Wer gilt als Tierhalter im haftplichtrechtlichen Sinn?
Der Tierhalterbegriff im Haftpflichtrecht wird anders verwendet als im Tierschutzrecht. Während es beim tierschutzrechtlichen Halterbegriff darum geht, wer ein Tier angemessen nährt, pflegt und für sein Wohlergehen sorgt, bezeichnet der haftungsrechtliche Halterbegriff, wer für Schäden einstehen muss, die ein Tier verursacht.
Als Halter gilt haftpflichtrechtlich gesehen darum nur, wer das Tier und dessen Eigenschaften kennt und einschätzen kann und somit tatsächlich in der Lage ist, es zu überwachen. Aus diesem Grund kann es auch vorkommen, dass man für Schäden, die ein Tier verursacht auch dann haftet, wenn man dieses bloss betreut, es einem aber gar nicht gehört.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zu der Frage, wann man als Tierbetreuer haftpflichtig wird, finden Sie hier.
Persönliche Rechtsauskunft
Hat Ihnen die Antwort nicht weitergeholfen oder haben Sie weitere Fragen rund um Tiere im Recht? Nutzen Sie unser Formular für eine kostenlose Rechtsauskunft.
Ratgeber Tier im Recht transparent
Die 500 häufigsten Fragestellungen zum Thema "Tier im Recht" werden im Ratgeber "Tier im Recht transparent", dem Nachschlagewerk für Tierfreunde und Tierhaltende, behandelt. Bestellen Sie das Buch hier.
Hinweis
Die vorliegenden Rechtsauskünfte verstehen sich als juristische Interpretation der Schweizer Rechtsnormen durch Tier im Recht (TIR). Sie haben keinen bindenden Charakter und keinen Einfluss auf den Ausgang eines allfälligen Gerichtsverfahrens.