Stiftung für das Tier im Recht

Rigistrasse 9

CH-8006 Zürich

Tel: +41 (0) 43 - 443 06 43

Fax: +41 (0) 43 - 443 06 46

E-Mail

info@tierimrecht.org

Internet

www.tierimrecht.org



Suchresultate «visit web today MAKEMUR.com can I pay off a judge to make my case go away for cash»

Suchresultate 1271 - 1280 von 1724

  • Retentionsrecht

    Retentionsrecht Retentionsrecht Allgemeines Die Befugnis des Gläubigers, eine sich in seinem Besitz befindende, aber dem Schuldner gehörende Sache zurückzubehalten, um eine allfällige Forderung zu sichern, bezeichnet man als Retentionsrecht. Dabei muss der zurückbehaltene Gegenstand einen Zusammenhang mit der Forderung aufweisen und diese fällig sein. Das Retentionsrecht stellt sowohl ein Sicherungs- als auch ein Druckmittel dar und kommt in diversen Rechtsgebieten in vielfältigen Erscheinungsformen vor. Wird die Schuld nicht bezahlt, kann das Pfand nach vorgängiger Benachrichtigung des Schu...


  • Schadenersatz

    ...entümers (Art. 641a i.V.m. 713ff. ZGB), sodass dieser im haftpflichtrechtlichen Sinne geschädigt ist, wenn sie verletzt oder getötet werden. Bei der Bemessung des entsprechenden Schadens ist neben der Vermögensverminderung durch den effektiven Wertverlust des Tieres, entstandene Heilungskosten etc. auch ein allfällig entgangener Gewinn zu berücksichtigen, wenn der Eigentümer sein Tier aufgrund des Schadensereignisses nicht wunschgemäss nutzen konnte. Art. 42 Abs. 3 OR sieht vor, dass Heilungskosten von Heimtieren auch dann angemessen als Schaden geltend gemacht werden können, wenn sie den ...


  • Schlachten

    Schlachten Schlachten Allgemeines Schlachten bedeutet das Töten von Tieren zur Nahrungsmittelgewinnung, wobei zwecks längerer Haltbarkeit des Fleisches ein möglichst vollständiger Blutentzug vorgenommen wird. Mit dem Blutentzug wird überdies der Tod des betäubten Tieres sichergestellt. Grössere Schlachtbetriebe sind mit einem weitgehend automatisierten und computergesteuerten Fliessbandablauf mit enormen Durchgangsleistungen ausgestattet, was insbesondere aus Sicht des Tierschutzes eine Reihe von Problemen mit sich bringen kann. Wissenschaftliche Erkenntnisse und technische Neuerungen umfas...


  • Wirbellose Tiere

    Wirbellose Tiere Rechtsauskünfte Wirbellose Tiere In der Schweiz sind viele Insektenarten – unter anderem auch Bestäuber wie Bienen, Wespen und Hornissen – gefährdet. Wissenschaftliche Untersuchungen belegen international einen grossflächigen Rückgang von Insektenpopulationen und der Insektendiversität in den vergangenen Jahrzehnten. Zu den Hauptursachen für die massive Abnahme der Bestände und der Artenvielfalt zählen die intensive Landnutzung mit ihrem Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemitteln, die fehlenden Strukturen in der Landschaft, die Siedlungs- und Infrastrukturentwicklung und die...


  • Tierkämpfe

    Tierkämpfe Tierkämpfe Allgemeines Tierschutz und Tiersport sind durchaus miteinander vereinbar, solange das Wohl der Tiere immer an erster Stelle steht. Weder im Training noch im Rahmen von Wettkämpfen dürfen den Tieren Schmerzen, Leiden, Schäden oder Ängste zugefügt werden, um sie zu Höchstleistung zu treiben. Gelegentlich werden jedoch auch klassische Kampfsituationen zwischen Mensch und Tier und von Tieren untereinander (egal welcher Art) als "Sport" bezeichnet. Als Tierkampf in diesem Sinne gilt die körperliche Auseinandersetzung von Tieren mit anderen Tieren (gleicher oder anderer Art...


  • Stopp Pelz!

    Stopp Pelz! Obwohl hinlänglich bekannt ist, dass die Herstellung von Pelzprodukten für die betroffenen Tiere mit grossen Qualen verbunden ist, werden in der Schweiz nach wie vor zahlreiche entsprechende Erzeugnisse verkauft. Im Vordergrund stehen dabei nicht die klassischen Pelzmäntel, sondern vielmehr Bordüren an Jacken, Stiefeln oder Mützen. Obwohl die Mehrheit der Schweizer Bevölkerung die brutalen Haltungs-, Fang- und Tötungsmethoden von Pelztieren klar ablehnt, sind Jacken mit Pelzkragen in den Wintermonaten auch hierzulande keine Seltenheit. Die Gewinnung der Felle ist seit den Achtziger...


  • Wann haftet das Tierheim wie ein Tierhalter?

    Wann haftet das Tierheim wie ein Tierhalter? Wann haftet das Tierheim wie ein Tierhalter? Für die Frage, wer für die Schäden, die ein Tier verursacht haftet, wird auf den sogenannten Halterbegriff abgestellt. Als Tierhalter im haftpflichtrechtlichen Sinn gilt, wer ein Tier und dessen Eigenschaften kennt und einschätzen kann und somit tatsächlich in der Lage ist, es zu überwachen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier. Auch ein Tierheim kann die Haltereigenschaften erfüllen und kommt somit als Halterin in Frage, wobei unerheblich ist, ob es sich bei den anvertrauten Tieren um Verzicht- ...


  • Können Nutztiere gepfändet werden?

    Können Nutztiere gepfändet werden? Können Nutztiere gepfändet werden? Grundsätzlich ja. Das Pfändungsverbot des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes (SchKG) bezieht sich nur auf Heimtiere. Landwirtschaftliche Nutztiere sind hingegen nach wie vor ebenso pfändbar wie Tiere mit hohem Sachwert (bspw. ein Sporttier oder ein wertvoller Zuchtrüde). Für gewisse landwirtschaftliche Nutztiere besteht (wie bereits schon vor der Gesetzesrevision) allerdings eine Ausnahme: Nach Wahl des Schuldners werden ihm zwei Milchkühe oder Rinder, vier Ziegen oder Schafe sowie Kleintiere (etwa Geflügel oder Bienen...


  • Tierquälerei

    ...Art. 26 Abs. 1 lit. a-e TSchG zählt die Tatbestände der Tierquälerei abschliessend auf. Als Tierquälerei gelten danach unter anderem das Misshandeln, das Vernachlässigen und das unnötige Überanstrengen von Tieren sowie das Missachten ihrer Würde in anderer Weise (Art. 26 Abs. 1 lit. a TSchG). Als Tiermisshandlung im Sinne dieser Bestimmung gilt jede Handlung, mit der einem Tier ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden, Schäden oder Angstzustände zugefügt werden. Die Beeinträchtigung muss nicht längerer andauernd oder wiederholt erfolgen, jedoch von einer gewissen Erheblichkeit sein. Eine Vernachläss...


  • Zirkus

    ...Art. 95 Abs. 2 lit. a TSchV sieht für Zirkusbetriebe aber eine bedeutende Erleichterung vor, indem er bestimmt, dass Gehege für häufig und regelmässig in der Manege arbeitende Tiere den Mindestanforderungen des Anhangs 2 der TSchV nicht voll entsprechen müssen, sofern die räumlichen Verhältnisse an einzelnen Gastspielorten dies nicht zulassen. Da für Wildtierhaltungen, die am 1. September 2008 bereits bestanden haben, eine Anpassungsfrist von zehn Jahren gilt, müssen für entsprechende Gehege bis 2018 nur die Mindestanforderungen der alten Tierschutzgesetzgebung erfüllt werden. Bei neuen Gehege...


Seite 128 von 173