Stiftung für das Tier im Recht
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2024 04 01 Das Schweizer Tierschutzrecht: Nicht so gut wie die Schweizer Schokolade
Schweizer Tierschutzrecht: Nicht so gut wie Schweizer Schokolade Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) kritisiert in ihrer neuen Sensibilisierungskampagne das Schweizer Tierschutzrecht. Dieses gilt gemeinhin als vorbildlich, lässt jedoch gravierende Missstände im Umgang mit Tieren zu. Durch Schokoladentiere wird die leidvolle Realität abgebildet, die sich hinter der edlen Verpackung verbirgt. Die Kampagne wurde erneut von der renommierten Kreativagentur Ruf Lanz umgesetzt. 01.04.2024 Die Schweiz ist weltberühmt – sowohl für ihre ausgezeichnete Schokolade als auch für ihr strenges und gutes ...
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2024 10 15 Rückblick Herbstsession 2024
Rückblick Herbstsession 2024 In der vergangenen Herbstsession vom 9. bis 27. September wurden einige tierrelevante Vorstösse behandelt. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) hat die politischen Diskussionen auch dieses Mal gespannt mitverfolgt. Es ist grundsätzlich begrüssenswert, dass tierschutzrelevante Themen politisch diskutiert werden, weil damit das Tierwohl verbessert werden kann. Leider setzt sich jedoch noch immer nur eine Minderheit der Politiker für diese Angelegenheiten ein. Das Parlament hatte sich im Tierschutzbereich mit vielfältigen Themen zu beschäftigen: Diskutiert wurden ...
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2025 01 15 TIR-Shirts wieder erhältlich
TIR-Shirts wieder erhältlich Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) freut sich sehr, dass die TIR-Shirts im legendären College-Retro-Stil nach langer Zeit wieder erhältlich sind. Im Webshop finden Sie ab sofort Damen-Shirts (in schwarz und weiss) sowie Herren-Shirts (in dunkelblau und weiss) in allen Grössen für 39 Franken (plus Versandkosten). 15.01.2025 Sämtliche Shirts wurden selbstverständlich klimaneutral und vegan hergestellt. Aber aufgepasst: Die Neuauflage ist limitiert - bestellen Sie Ihr TIR-Shirt also so schnell wie möglich. Hier geht es direkt zum Shop: https://shop.tierimrech...
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Erfüllt die Bekämpfung von Schädlingen den Tatbestand der Tierquälerei?
Erfüllt die Bekämpfung von Schädlingen den Tatbestand der Tierquälerei? Nein. Der Anwendungsbereich des Tierschutzgesetzes (TSchG) ist grundsätzlich auf Wirbeltiere beschränkt (Art. 2 Abs. 1 TSchG). Weil Schädlinge in der Regel keine Wirbeltiere sind, ist deren Tötung selbst dann rechtlich erlaubt, wenn sie in einer mutwilligen oder qualvollen Weise erfolgt. Mittlerweile ist allerdings erwiesen, dass auch viele Wirbellose sogenannte Meidereaktionen zeigen und leiden, wenn sie langsam sterben, wie dies etwa bei der Anwendung lähmender Insektizide häufig der Fall ist. Schneckenkörner und andere ...
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Hafte ich für die von meinem Tier verursachten Schäden?
Hafte ich für die von meinem Tier verursachten Schäden? Hafte ich für die von meinem Tier verursachten Schäden? Der Tierhalter haftet nach Art. 56 Abs. 1 des Obligationenrechts (OR) für den von seinem Tier angerichteten Sach- oder Personenschaden, falls er nicht nachzuweisen vermag, dieses ausreichend überwacht zu haben oder dass der Schaden auch bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt eingetreten wäre.Haftungsvoraussetzung ist primär ein Schaden, d.h. das Vorliegen einer Vermögenseinbusse. Weiter wird gefordert, dass die Schadenszufügung widerrechtlich ist, was dann der Fall ist, wenn sie entwed...
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Welche Kosten könnte man geltend machen, wenn das eigene Tier verletzt oder getötet wird?
Welche Kosten könnte man geltend machen, wenn das eigene Tier verletzt oder getötet wird? Welche Kosten könnte man geltend machen, wenn das eigene Tier verletzt oder getötet wird? Tiere gelten nach dem Gesetz zwar nicht mehr als Sachen, werden allerdings dort, wo für sie keine speziellen Vorschriften bestehen, nach wie vor wie Sachen behandelt. Aus diesem Grund kann bei einer Verletzung oder Tötung eines Heimtieres auch Schadenersatz verlangt werden. Massgeblich für die Berechnung des Schadenersatzes ist derjenige Wert, den man einsetzen müsste, um ein gleichwertiges Tier zu erhalten (sogenann...
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Wem gehört das Tier einer verstorbenen Person?
Wem gehört das Tier einer verstorbenen Person? Wem gehört das Tier einer verstorbenen Person? Ein Heimtier gehört wie andere Vermögensgegenstände zum Nachlass des Verstorbenen. Hat der Tierhalter bezüglich der Zukunft seines Tieres zu Lebzeiten nichts vorgesehen, fällt dieses beim Tod des Tierhalters in die Erbmasse, die unter den Erben verteilt wird. Jede Person, die der Erbengemeinschaft angehört, hat das gleiche Recht am Nachlass. Entscheide darüber, was mit dem Tier zu geschehen habe, können nur gemeinsam getroffen werden. Bevor ein Tier aus dem Nachlass verkauft, verschenkt oder einer Per...
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Ist die Einfuhr von Hunden mehrwertsteuerpflichtig?
Ist die Einfuhr von Hunden mehrwertsteuerpflichtig? Ist die Einfuhr von Hunden mehrwertsteuerpflichtig? Hunde, die definitiv in die Schweiz eingeführt werden, sind gemäss dem Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (MWSTG) grundsätzlich mehrwertsteuerpflichtig, respektive, bei der Einfuhr wird eine sogenannte Einfuhrsteuer erhoben. Der Steuersatz für die Einfuhrsteuer beträgt 7,7 % des Marktwerts des Tieres. Unter dem Marktwert wird der Warenwert, inklusive der Transportkosten bis zum ersten Bestimmungsort in der Schweiz verstanden. Wo ein Marktwert fehlt, berechnet sich die Steuer nach dem Preis...
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Wie verhalte ich mich nach einem Verkehrsunfall mit einem Wildtier?
Wie verhalte ich mich nach einem Verkehrsunfall mit einem Wildtier? Wie verhalte ich mich nach einem Verkehrsunfall mit einem Wildtier? Gemäss Strassenverkehrsgesetz (SVG) ist der Unfallverursacher verpflichtet, sofort anzuhalten und die Unfallstelle mit einem Pannendreieck zu sichern. Anschliessend muss er unverzüglich den Wildhüter bzw. Jagdaufseher oder die Polizei unter der Nummer 117 verständigen und am Unfallort warten, bis diese eintrifft. Auch wenn das verletzte Tier geflohen ist, muss der Unfall gemeldet werden. Unterlässt man eine solche Meldung, macht man sich nicht nur wegen eines ...
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Müssen wildlebende Honigbienen-, Wespen- oder Hornissennester beseitigt oder umgesiedelt werden?
Müssen wildlebende Honigbienen-, Wespen- oder Hornissennester beseitigt oder umgesiedelt werden? Eine gesetzliche Pflicht, wildlebende oder verwilderte Schwärme oder Völker zu beseitigen, einzufangen oder umzusiedeln, besteht nicht. Ob Hornissen, Wespen, Wildbienen oder andere Insekten im Garten oder am Haus geduldet werden, entscheidet der Grundstückeigentümer. Anders sieht die Lage aus, wenn es sich dabei um ein vermietetes Objekt handelt. Nistet sich etwa ein Hornissenvolk an ungünstigen Orten, beispielsweise im Eingangsbereich einer Mietwohnung ein, sodass der Mietgegenstand in seiner Nutz...