Schweizer Tierschutzrecht: Nicht so gut wie Schweizer Schokolade
Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) kritisiert in ihrer neuen Sensibilisierungskampagne das Schweizer Tierschutzrecht. Dieses gilt gemeinhin als vorbildlich, lässt jedoch gravierende Missstände im Umgang mit Tieren zu. Durch Schokoladentiere wird die leidvolle Realität abgebildet, die sich hinter der edlen Verpackung verbirgt. Die Kampagne wurde erneut von der renommierten Kreativagentur Ruf Lanz umgesetzt.
01.04.2024
Die Schweiz ist weltberühmt – sowohl für ihre ausgezeichnete Schokolade als auch für ihr strenges und gutes Tierschutzgesetz. Doch leider trügt das Bild: Das Schweizer Tierschutzrecht ist bei Weitem nicht so gut wie die Schweizer Schokolade. Der Schein der strengen Tierschutzvorschriften verblasst bei einem näheren Blick auf die einzelnen Bestimmungen und deren Umsetzung in der Praxis.
Die vier Sujets, die alle digital entstanden sind, zeigen ein Pferd, ein Huhn, einen Hund und ein Kaninchen als Schokoladentiere in edler Verpackung. Doch schon auf den ersten Blick wird deutlich, dass mit diesen Tieren etwas nicht stimmt. Sie leiden. Die vier Tiere stehen stellvertretend für die immensen Missstände, die von der Schweizer Tierschutzgesetzgebung noch immer zugelassen oder aufgrund des schwerwiegenden Vollzugsdefizits stillschweigend geduldet werden.
Die TIR prangert unter anderem an, dass sozial lebende Tiere noch immer einzeln gehalten werden dürfen, grundlegende Bedürfnisse von Tieren systematisch missachtet werden, tierschutzwidrige Haltungen zu lange auf Toleranz stossen und Tierquälerei deutlich zu wenig streng bestraft wird.
Die TIR kämpft mit ihrer Arbeit gegen Tierleid und setzt sich für ein deutlich schärferes Tierschutzrecht und einen konsequenten Vollzug ein. Dies tut sie, indem sie Mängel in den geltenden Rechtsbestimmungen offenlegt, im Austausch mit den verantwortlichen Behörden Verbesserungsvorschläge im Sinne des Tierwohls erarbeitet und die Anliegen des Tierschutzes in den politischen Prozess einbringt.