Ist die Einfuhr von Hunden mehrwertsteuerpflichtig?
Hunde, die definitiv in die Schweiz eingeführt werden, sind gemäss dem Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (MWSTG) grundsätzlich mehrwertsteuerpflichtig, respektive, bei der Einfuhr wird eine sogenannte Einfuhrsteuer erhoben. Der Steuersatz für die Einfuhrsteuer beträgt 7,7 % des Marktwerts des Tieres. Unter dem Marktwert wird der Warenwert, inklusive der Transportkosten bis zum ersten Bestimmungsort in der Schweiz verstanden. Wo ein Marktwert fehlt, berechnet sich die Steuer nach dem Preis, den der Importeur im Herkunftsland für den importierten Hund bezahlen müsste. Werden Zuchthunde importiert, so lässt sich der wirtschaftliche Wert eines Tieres relativ einfach an den Verkaufspreis koppeln. Geht es um den Import von Tierschutz- oder Streunerhunden, so ist die Gebühr massgeblich, für die die Tiere in der Schweiz weitervermittelt werden.
Von der Einfuhrsteuer sind Waren des Reiseverkehrs bis zu einem
Gesamtwert von CHF 300 pro Person (sogenannte Wertfreigrenze) befreit.
Da für Hunde diesbezüglich keine speziellen Vorschriften gelten, werden
auch sie unter diese Regelung subsumiert. Unter dem Begriff „Waren des
Reiseverkehrs“ sind allerdings nur Waren zu verstehen, die jemand
mitführt, ohne dass sie für den Handel bestimmt sind. Von einer
allfälligen Importsteuerfreiheit kann demnach nur dann profitiert
werden, wenn ein Heimtier und nicht ein Tier importiert wird, das zum
Weitervermitteln bestimmt ist.
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Die vorliegenden Rechtsauskünfte verstehen sich als juristische Interpretation der Schweizer Rechtsnormen durch Tier im Recht (TIR). Sie haben keinen bindenden Charakter und keinen Einfluss auf den Ausgang eines allfälligen Gerichtsverfahrens.