Müssen wildlebende Honigbienen-, Wespen- oder Hornissennester beseitigt oder umgesiedelt werden?
Eine gesetzliche Pflicht, wildlebende oder verwilderte Schwärme oder Völker zu beseitigen, einzufangen oder umzusiedeln, besteht nicht. Ob Hornissen, Wespen, Wildbienen oder andere Insekten im Garten oder am Haus geduldet werden, entscheidet der Grundstückeigentümer. Anders sieht die Lage aus, wenn es sich dabei um ein vermietetes Objekt handelt. Nistet sich etwa ein Hornissenvolk an ungünstigen Orten, beispielsweise im Eingangsbereich einer Mietwohnung ein, sodass der Mietgegenstand in seiner Nutzungsmöglichkeit eingeschränkt wird, kann sich für den Vermieter eine Handlungspflicht ergeben. Im Falle eines Notstands besteht im Weiteren eine gesetzliche Duldungspflicht eines Eingriffs in die Rechtssphäre des Grundeigentümers.
Die Achtung vor der tierlichen Würde gebietet es, zunächst die
Möglichkeiten der Umsiedlung in Betracht zu ziehen.
Zu prüfen ist jeweils auch, ob die entsprechende Insektenart als gefährdet gilt und auf der Roten Liste aufgeführt oder sogar naturschutzrechtlich geschützt ist. Geschützte Arten dürfen nicht ohne Weiteres eingefangen oder getötet werden. Weder Bequemlichkeit noch finanzielle Gründe sollten im Übrigen dazu führen, vorschnell eine Tötung der Tiere bzw. eine Vernichtung des Nests zu veranlassen. Hinsichtlich der im Rahmen einer Entfernung bzw. Zerstörung oder Umsiedlung des Nests entstehenden Kosten finden sich keine Regelungen im Gesetz. In der Praxis ist das Entfernen von Insektennestern allerdings in aller Regel durch die Gebäudeversicherung abgedeckt. Vorsichtshalber ist dies im konkreten Fall vorgängig abzuklären.
Persönliche Rechtsauskunft
Hat Ihnen die Antwort nicht weitergeholfen oder haben Sie weitere Fragen rund um Tiere im Recht? Nutzen Sie unser Formular für eine kostenlose Rechtsauskunft.
Ratgeber Tier im Recht transparent
Die 500 häufigsten Fragestellungen zum Thema "Tier im Recht" werden im Ratgeber "Tier im Recht transparent", dem Nachschlagewerk für Tierfreunde und Tierhaltende, behandelt. Bestellen Sie das Buch hier.
Hinweis
Die vorliegenden Rechtsauskünfte verstehen sich als juristische Interpretation der Schweizer Rechtsnormen durch Tier im Recht (TIR). Sie haben keinen bindenden Charakter und keinen Einfluss auf den Ausgang eines allfälligen Gerichtsverfahrens.