Stiftung für das Tier im Recht
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2010_12_09 Tierschutzstrafpraxis 2009: Immer noch schwerwiegende Mängel im Vollzug
Tierschutzstrafpraxis 2009: Immer noch schwerwiegende Mängel im Vollzug Tierschutzstrafpraxis 2009: Immer noch schwerwiegende Mängel im Vollzug Die von der Stiftung für das Tier im Recht (TIR) durchgeführte Auswertung der Schweizer Tierschutzstrafpraxis 2009 zeigt dringenden Handlungsbedarf im Bereich der Terrarientierhaltung. Gesamtschweizerisch konnte erneut eine Zunahme an verfolgten Tierschutzdelikten verzeichnet werden, die kantonalen Unterschiede sind jedoch nach wie vor beträchtlich. 09.12.2010 Geschätzte Hunderttausend Reptilien, Amphibien und Spinnentiere leben in Schweizer Haushalten...
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Wann haftet das Tierheim wie ein Tierhalter?
Wann haftet das Tierheim wie ein Tierhalter? Wann haftet das Tierheim wie ein Tierhalter? Für die Frage, wer für die Schäden, die ein Tier verursacht haftet, wird auf den sogenannten Halterbegriff abgestellt. Als Tierhalter im haftpflichtrechtlichen Sinn gilt, wer ein Tier und dessen Eigenschaften kennt und einschätzen kann und somit tatsächlich in der Lage ist, es zu überwachen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier. Auch ein Tierheim kann die Haltereigenschaften erfüllen und kommt somit als Halterin in Frage, wobei unerheblich ist, ob es sich bei den anvertrauten Tieren um Verzicht- ...
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Können Nutztiere gepfändet werden?
Können Nutztiere gepfändet werden? Können Nutztiere gepfändet werden? Grundsätzlich ja. Das Pfändungsverbot des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes (SchKG) bezieht sich nur auf Heimtiere. Landwirtschaftliche Nutztiere sind hingegen nach wie vor ebenso pfändbar wie Tiere mit hohem Sachwert (bspw. ein Sporttier oder ein wertvoller Zuchtrüde). Für gewisse landwirtschaftliche Nutztiere besteht (wie bereits schon vor der Gesetzesrevision) allerdings eine Ausnahme: Nach Wahl des Schuldners werden ihm zwei Milchkühe oder Rinder, vier Ziegen oder Schafe sowie Kleintiere (etwa Geflügel oder Bienen...
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Tierquälerei
...Art. 26 Abs. 1 lit. a-e TSchG zählt die Tatbestände der Tierquälerei abschliessend auf. Als Tierquälerei gelten danach unter anderem das Misshandeln, das Vernachlässigen und das unnötige Überanstrengen von Tieren sowie das Missachten ihrer Würde in anderer Weise (Art. 26 Abs. 1 lit. a TSchG). Als Tiermisshandlung im Sinne dieser Bestimmung gilt jede Handlung, mit der einem Tier ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden, Schäden oder Angstzustände zugefügt werden. Die Beeinträchtigung muss nicht längerer andauernd oder wiederholt erfolgen, jedoch von einer gewissen Erheblichkeit sein. Eine Vernachläss...
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2004_10_18 Medienorientierung vom 1. Oktober der Stiftung für das Tier im Recht
Medienorientierung vom 1. Oktober der Stiftung für das Tier im Recht Tierquälereien werden in der Schweiz zu lasch geahndet. Dies belegt ein auswertender Bericht der Stiftung für das Tier im Recht, welcher heute der Öffentlichkeit vorgestellt worden ist. 18.10.2004 Die am häufigsten ausgesprochenen Bussen für Tierquälereien im Jahr 2003 betragen bloss 500 Franken, für andere Tierschutzwidrigkeiten (Übertretungen) 400 Franken. Damit liegt die Strafe für Tierdelikte hinter den restlichen Bussen von median 600 Franken zurück (BA für Statistik). Bei 17 Kantonen beträgt die Anzahl von Tierschutz...
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2004_10_18 Medienorientierung vom 1. Oktober der Stiftung für das Tier im Recht
Medienorientierung vom 1. Oktober der Stiftung für das Tier im Recht Tierquälereien werden in der Schweiz zu lasch geahndet. Dies belegt ein auswertender Bericht der Stiftung für das Tier im Recht, welcher heute der Öffentlichkeit vorgestellt worden ist. 18.10.2004 Die am häufigsten ausgesprochenen Bussen für Tierquälereien im Jahr 2003 betragen bloss 500 Franken, für andere Tierschutzwidrigkeiten (Übertretungen) 400 Franken. Damit liegt die Strafe für Tierdelikte hinter den restlichen Bussen von median 600 Franken zurück (BA für Statistik). Bei 17 Kantonen beträgt die Anzahl von Tierschutz...
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Zirkus
...Art. 95 Abs. 2 lit. a TSchV sieht für Zirkusbetriebe aber eine bedeutende Erleichterung vor, indem er bestimmt, dass Gehege für häufig und regelmässig in der Manege arbeitende Tiere den Mindestanforderungen des Anhangs 2 der TSchV nicht voll entsprechen müssen, sofern die räumlichen Verhältnisse an einzelnen Gastspielorten dies nicht zulassen. Da für Wildtierhaltungen, die am 1. September 2008 bereits bestanden haben, eine Anpassungsfrist von zehn Jahren gilt, müssen für entsprechende Gehege bis 2018 nur die Mindestanforderungen der alten Tierschutzgesetzgebung erfüllt werden. Bei neuen Gehege...
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Zoophilie
...Art. 26 Abs. 1 lit. a TSchG als Tierquälerei bestraft. Dies gilt unabhängig davon, ob das Tier in seinem Wohlergehen beeinträchtigt wird. Das Zufügen von Schmerzen, Leiden, Schäden oder Ängsten ist also nicht erforderlich. Strafbar sind somit nicht nur gewalttätige Praktiken (Zoosadismus), sondern auch der gewaltlose Geschlechtsverkehr mit Tieren – und dies auch, wenn die Tiere an entsprechende Handlungen gewöhnt oder sogar darauf dressiert wurden und daher vermeintlich freiwillig mitwirken. Die Formulierung in Art. 16 Abs. 2 lit. j TSchV hat weitreichende Konsequenzen. So ist nicht entscheide...
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Newsmeldungen 2019
...anisationen Network for Animal Protection – NetAP und Stiftung für das Tier im Recht (TIR) ihre Petition für eine Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen mit über 115'000 Unterschriften dem Parlament einreichen. Nationalrätin Doris Fiala (FDP/ZH) stützte das Anliegen in der Folge mit ihrer am 29. November 2018 eingereichten Motion "Weniger Tierleid dank Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen". Nun hat der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 20. Februar die Ablehnung der Motion empfohlen. Die TIR ist enttäuscht über die Haltung des Bundesrats und kritisiert die Stellungnahme. Neuer TIR-Fl...
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Newsmeldungen 2020
...anisationen Network for Animal Protection NetAP und Stiftung für das Tier im Recht (TIR) um Auskunft über der immer wieder von Behördenseite behaupteten hohen Kosten, die eine Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen angeblich verursachen würden und die für den Staat nicht tragbar seien. Nach wie vor gravierende Mängel im kantonalen Tierschutzvollzug: Erneut offener Brief an Bundesrat Alain Berset10.03.2020Immer wieder gelangen Fälle unzureichender Tierhaltungen an die Öffentlichkeit, die den Behörden seit Jahren bekannt waren. Regelmässig greifen die für den Tierschutzvollzug zuständigen Stel...