Stiftung für das Tier im Recht

Rigistrasse 9

CH-8006 Zürich

Tel: +41 (0) 43 - 443 06 43

Fax: +41 (0) 43 - 443 06 46

E-Mail

info@tierimrecht.org

Internet

www.tierimrecht.org



Suchresultate «fc coins markt Besuche die Website Buyfc26coins.com. Alles tip top, danke..ZY0X»

Suchresultate 851 - 860 von 1730

  • Ist für das private Halten von Wildtieren eine Ausbildung erforderlich?

    ...ldung erforderlich? Die Tierschutzverordnung (TSchv) zählt die Wildtiere auf, für deren private Haltung zusätzlich zur Haltegenehmigung ein Sachkundenachweis erbracht werden muss (Art. 85 Abs. 3 Tierschutzverordnung, TSchV). Neben Frettchen, Insektenfressern, Spitzhörnchen etc. sind auch bewilligungspflichtige Nagetiere, Reptilien und Vögel auf der entsprechenden Liste zu finden. Der Bewilligungsinhaber muss die Tiere selbst betreuen. Für viele Wildtiere, deren Haltung als sehr anspruchsvoll eingestuft wird, wie beispielsweise von Riesen- und Meeresschildkröten oder Krokodilen, ist sogar eine ...


  • Zug

    ...ung.Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdverordnung) vom 15. Januar 2019 (932.11)Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Wald (EG Waldgesetz) vom 17. Dezember 1998 (931.1) 2. Allgemeine Bestimmungen zur Hundehaltung Im Wald und am Waldrand müssen Hunde in Sichtdistanz und so unter Aufsicht gehalten werden, dass sie jederzeit abrufbar sind und weder Mensch noch Tier belästigen oder gefährden. Vom 1. April bis 31. Juli gilt in diesen Gebieten eine Hundeleinenpflicht. Ausgenommen davon sind Diensthunde der Polizei und anerkannte Rettungshunde im Einsa...


  • Strafrechtspflege

    ...ng von Straftätern, die gegen das Tierschutzrecht verstossen haben, ist ebenso gross wie das Unverständnis über die in der Praxis relativ häufigen Verfahrenseinstellungen oder Freisprüche. Diese haben ihre Gründe jedoch keineswegs immer nur in einer vermeintlich tierfeindlichen Haltung der urteilenden Gerichte, sondern lassen sich auch auf die Eigenheiten der Strafrechtspflege zurückführen. Rechtliche Erfassung Seit 1. Januar 2011 ist die eidgenössische Strafprozessordnung in Kraft, die die bisher geltenden kantonalen Strafprozessordnungen abgelöst hat. Nach Art. 301 Abs. 1 StPO kann jede...


  • Zirkus

    ...r Linie darum geht, die Tiere möglichst in ihren natürlichen Verhaltensweisen zu zeigen, sind Zirkusse darum bemüht, die körperlichen und geistigen Fähigkeiten von Tieren über die Dressur vorzuführen. Aus tierschützerischer Sicht ist der Umgang mit Zirkustieren in verschiedener Hinsicht problematisch. Dabei geht es nicht allein um die öffentlichen Darbietungen der Tiere im Rahmen des Zirkusprogramms, sondern insbesondere auch um die Bedingungen, unter denen die betroffenen Tiere ausserhalb der Manege gehalten, dressiert und befördert werden. Als besonders fragwürdig erscheinen widernatü...


  • Zucht

    ...igerung angestrebt. Die Ziele im Versuchstierbereich liegen demgegenüber in der Schaffung quasi "massgeschneiderter" Tiere, die zur Klärung wissenschaftlicher Fragen und zur Erprobung von Medikamenten oder anderen Produkten eingesetzt werden. Bei Sporttieren soll eine erhöhte Geschicklichkeit und körperliche Belastbarkeit erreicht werden, während bei Heimtieren meist ästhetische oder emotionale Kriterien im Vordergrund stehen. Unter tierschützerischen Aspekten erweist sich das moderne Zuchtwesen als problematisch, weil die natürlichen Bedürfnisse der Tiere, ihre Gesundheit und ihr Wohlbefind...


  • Bundesverfassung

    ...te Bundesverfassung Die Bundesverfassung (BV) ist der höchste Erlass des schweizerischen Rechtssystems. Ihr sind sämtliche Gesetze, Verordnungen und übrigen Erlasse des Bundes, der Kantone und der Gemeinden untergeordnet. Sie bildet damit die Grundlage, auf der alle Regelungen aufgebaut werden.Am 2. Dezember 1973 hiessen Volk und Stände den damals neuen Tierschutzartikel (Art. 25bis) der Bundesverfassung mit knapp 84% Ja-Voten sowie der Zustimmung aller Kantone gut. Damit wurde der Grundstein für die Staatsaufgabe Tierschutz gelegt: Der Artikel erklärte die materielle Gesetzgebung über den Tie...


  • 2010_12_06 Eidgenössisches Hundegesetz abgelehnt – TIR bedauert negativen Entscheid des Nationalrats

    ...lrat hat sich gegen die Vorlage für ein eidgenössisches Hundegesetz ausgesprochen. Der Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden wird damit auch künftig Sache der Kantone sein, womit die herrschende Rechtszersplitterung und -unsicherheit im Schweizer Hunderecht bestehen bleibt. 06.12.2010 Die grosse Kammer hat die Vorlage für ein gesamtschweizerisch geregeltes Hunderecht mit 95 zu 81 (bei 7 Enthaltungen) Stimmen abgelehnt. Gestört hat sich der Nationalrat in erster Linie daran, dass den Kantonen keine Möglichkeit eingeräumt werden sollte, weiterhin eigene über das Bundesgesetz hinausgehen...


  • 2007_10_17 Alarmierender Rückgang der Bussenhöhe für Tierschutzdelikte – Drastische Zunahme von Straftaten an Hunden – Ziele und Schwerpunkte des neuen Tieranwalts

    ...s neuen Tieranwalts Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) hat heute die neusten Erkenntnisse ihrer Datenbank mit über 5100 Schweizer Tierschutzstraffällen der letzten 24 Jahre vorgestellt. Ein 62seitiger auswertender Bericht mit einer Vielzahl von Fakten bringt für die Strafpraxis des Jahres 2006 teilweise erschütternde Tendenzen zutage. 17.10.2007 Die Entwicklungen im Vollzug des Tierschutzstrafrechts im Jahre 2006 sind zwiespältig. Zwar wurden gesamtschweizerisch mit 572 so viele Strafverfahren wegen Tierschutzdelikten wie nie zuvor gemeldet und konnte gegenüber dem Vorjahr eine Zunahme u...


  • 2006_08_29 Änderung von Bundesverfassung und neues Bundesgesetz zum Schutz vor und von Hunden gefordert

    ...on Hunden gefordert Die Stiftung für das Tier im Recht begrüsst den gestrigen Entscheid der ständerätlichen WBK, mit welcher sie eine gesamtschweizerische Hundepolitik verlangt. Ein geäussertes Verbot von "Pitbulls und andere Kampfhunde" hält die Stiftung zwar für unverhältnismässig, nicht zielführend und nicht in unser politisches Klima passend. Doch vermag der von verschiedenen Kantonen eingeschlagene Weg einer eigenen, tierschutzrechtlich teils bedenklichen Rechtsetzung ebenfalls nicht zu befriedigen. 29.08.2006 Wie bereits vor Monaten gefordert, regt die Stiftung für das Tier im Recht dahe...


  • 2006_03_23 Positive Bestrebungen zur Revision des überholten kantonalen Zürcher Hundegesetzes.

    ...unverhältnismässig. Die Stiftung für das Tier im Recht wiederholt ihre Forderung nach einem einheitlichen Bundes-Hundegesetz. 23.03.2006 Die Stiftung für das Tier im Recht begrüsst die Bestrebungen des Zürcher Regierungsrats zur Revision des kantonalen Hunderechts. Namentlich die geplante Meldepflicht für Bissverletzungen von Menschen sowie deren zentrale Registrierung stellen wichtige praxistaugliche Ansätze für die Verbesserung des überholten kantonalen Hundegesetzes dar. Sehr aufgeschlossen gegenüber steht die Stiftung auch einer einheitlichen Verhaltensbeurteilung von auffällig gewordenen ...


Seite 86 von 173