Positive Bestrebungen zur Revision des überholten kantonalen Zürcher Hundegesetzes
Das Aufrechterhalten der generellen Maulkorb- und Leinenpflicht für gesamte Rassen ist unverhältnismässig. Die Stiftung für das Tier im Recht wiederholt ihre Forderung nach einem einheitlichen Bundes-Hundegesetz.
23.03.2006
Bedauert wird hingegen das Aufrechterhalten des pauschalen Leinen- und Maulkorbzwangs für vier Hunderassen auf öffentlichem Grund. Ausnahmen sollen ab April lediglich unter strengen Voraussetzungen bewilligt werden. Die Stiftung für das Tier im Recht erwartet, dass beim Erteilen von Ausnahmen vermehrt tierschützerische Aspekte berücksichtigt und die unverhältnismässigen Restriktionen im Einzelfall grösstenteils aufgehoben werden.
Die Mensch-Hund-Beziehung darf nicht bloss aus sicherheitspolizeilichem Blickwinkel beurteilt werden, sondern auch aus tierschützerischen und tierschutzrechtlichen. Um dies anzustreben, fordert Stiftung für das Tier im Recht den Einsitz des organisierten Tierschutzes in der für den Gesetzesentwurf verantwortlichen Expertengruppe.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte
Dr. iur. Antoine F. Goetschel oder Dr. iur. Gieri Bolliger, Geschäftsleiter bzw. Wissenschaftlicher Mitarbeiter der Stiftung für das Tier im Recht unter Telefon: 043 443 06 43, info@tierimrecht.org und werfen einen Blick auf www.tierschutz.org.