Eidgenössisches Hundegesetz abgelehnt – TIR bedauert negativen Entscheid des Nationalrats
Der Nationalrat hat sich gegen die Vorlage für ein eidgenössisches Hundegesetz ausgesprochen. Der Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden wird damit auch künftig Sache der Kantone sein, womit die herrschende Rechtszersplitterung und -unsicherheit im Schweizer Hunderecht bestehen bleibt.
06.12.2010
Durch die Ablehnung einer bundesrechtlichen Regelung bleibt es nun weiterhin den Kantonen vorbehalten, Vorschriften zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden zu erlassen. Hundehalter werden sich somit auch künftig damit abfinden müssen, dass sie komplett unterschiedliche Vorschriften zu beachten haben, je nachdem, in welchem Kanton sie sich gerade befinden.
Für weitere Auskünfte kontaktieren Sie bitte Andreas Rüttimann, Alexandra Spring oder Vanessa Gerritsen, rechtswissenschaftliche MitarbeiterInnen der TIR unter 043 443 06 43.