Änderung von Bundesverfassung und neues Bundesgesetz zum Schutz vor und von Hunden gefordert
Die Stiftung für das Tier im Recht begrüsst den gestrigen Entscheid der ständerätlichen WBK, mit welcher sie eine gesamtschweizerische Hundepolitik verlangt. Ein geäussertes Verbot von "Pitbulls und andere Kampfhunde" hält die Stiftung zwar für unverhältnismässig, nicht zielführend und nicht in unser politisches Klima passend. Doch vermag der von verschiedenen Kantonen eingeschlagene Weg einer eigenen, tierschutzrechtlich teils bedenklichen Rechtsetzung ebenfalls nicht zu befriedigen.
29.08.2006
Primäres Ziel des Bundesgesetzes soll der verbesserte Schutz der Bevölkerung vor Hundebissen und -attacken sein. Wesentliche Grundsätze hierfür wären
u.a.:
a) die Abkehr von Listen zu verbietender Hunderassen;
b) Hunde erst nach einer Prüfung ihrer Gefährlichkeit bestimmten verhältnismässigen Massnahmen zu unterziehen;
c)
die Aus- und Weiterbildung von Hundehaltenden und –züchtern (auch in
Fragen des Haftpflicht- und Tierschutzrechts) zu verbessern;
d) die Erfahrung mit ausländischen Gesetzgebungen zu berücksichtigen;
e) wissenschaftliche Aktualität und Qualität.
Gleichzeitig gilt es, den Schutz der Hunde vor dem Menschen zu verbessern und die Zucht und Erziehung von Hunden einer staatlichen Kontrolle zu unterziehen. Das Gesetz soll zudem bezwecken, die Prüfpraxis der involvierten Behörden zu harmonisieren, Hundehaltende von Doppelspurigkeiten durch kommunales, kantonales und Bundesrecht zu befreien und die Gemeindepolizei in ihren sicherheitspolizeilichen Kompetenzen zu unterstützen.