Stiftung für das Tier im Recht

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  • Schaffhausen

    ... ausführt, muss ihn so beaufsichtigen, dass Kulturland und Freizeitflächen nicht durch Kot verschmutzt werden. Hundekot ist zu beseitigen (Art. 13 Hundegesetz/SH).In Badeanstalten, auf Pausenplätzen von Schulhausanlagen sowie an Orten, die vom Gemeinderat entsprechend signalisiert werden, sind Hunde verboten (Art. 11 Hundegesetz/SH).Eine generelle Leinenpflicht für alle Hunde herrscht auf öffentlichen Kinderspielplätzen, auf Friedhöfen, in öffentlich zugänglichen Gebäuden, an verkehrsreichen Strassen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Bahnhöfen und an Haltestellen, in unmittelbarer Nähe von ...


  • Wallis

    ...lle Leinenpflicht (so beispielsweise im Wald von Aletsch der Gemeinde Riederalp, im Wald und in der Umgebung von Derborence, in "Bilderne" der Gemeinden Mörel und Filet, in "Sand" der Gemeinde Oberwald usw.). Wildernde Hunde, die nicht eingefangen werden können, können durch die Jagdverwaltung und die Jagdvorstehenden erlegt werden, sofern dies aufgrund öffentlicher Interessen angezeigt ist und verhältnismässig erscheint (Art. 28 Abs. 2 kJSG/VS). 3. Massnahmen bezüglich "gefährliche Hunde" im geltenden Recht Gefährliche Hunde werden in die Kategorien verbotene und potenziell gefährliche...


  • Betäuben

    ...ht (Art. 16 TSchG). So dürfen entsprechende Handlungen nur unter allgemeiner oder örtlicher Schmerzausschaltung vorgenommen werden. Ausdrücklich vorbehalten sind jedoch die Bestimmungen über Tierversuche (Art. 17ff. TSchG). In Art. 15 Abs. 1 TSchV wird festgehalten, dass eine Schmerzausschaltung nicht erforderlich ist, wenn sie nach tierärztlichem Urteil unzweckmässig oder aus medizinischen Gründen nicht durchführbar erscheint. Abs. 2 desselben Artikels enthält zudem eine Liste von Eingriffen, die von fachkundigen Personen auch ohne Betäubung durchgeführt werden dürfen.


  • Findeltiere

    ...dgültig aufzugeben, so kann dieses nach Ablauf von zwei Monaten seit Übergabe frei über das Findeltier verfügen (Art. 722 Abs. 1ter ZGB). Tierfund in einem Wohnhaus oder in einer öffentlichen Anstalt Eine Besonderheit besteht, wenn ein Tier in einem bewohnten Haus oder in einer dem öffentlichen Gebrauch oder Verkehr dienenden Anstalt gefunden wird. In diesem Fall hat der Finder das gefundene Tier dem Hausherrn, dem Mieter oder den mit der Aufsicht betrauten Personen abzuliefern (Art. 720 Abs. 3 ZGB). Diesen kommt dann Stellung des Finders mitsamt den dazugehörigen Pflichten zu (Art. 722 Abs....


  • Nutztiere

    ...eren ist sehr weit; so werden sie etwa als Jagdhelfer, Reit-, Zucht- und Schutztiere (Blinden-, Lawinen-, Wachhunde etc.) oder auch in der Bekleidungsindustrie gebraucht. Hauptsächliche Verwendung finden Nutztiere jedoch in der Agrarwirtschaft, in der sie sowohl als Arbeitshilfen eingesetzt werden als auch vor allem der Nahrungsmittelproduktion – namentlich der Herstellung von Milch, Fleisch und Eiern – dienen. Die klassischen Nutztiere der schweizerischen Landwirtschaft sind Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Kaninchen, Pferde und Geflügel. Daneben werden aber auch Fische und Honigbienen sowi...


  • Pelztiere

    ...iger Weise genutzt, so auch zu Bekleidungszwecken. Neben dem Leder von Nutztieren spielen hierbei die Felle verschiedener Pelztiere eine besondere Rolle. Begehrt sind namentlich Pelze von Nerzen, Silber- und Blaufüchsen, Nutrias (Sumpfbiber), Chinchillas, Robben, Marderhunden oder Karakulschafen. Dabei steht nicht das Bedürfnis nach Schutz vor Kälte im Vordergrund, vielmehr sind Pelze heutzutage vorwiegend ihrer Exklusivität wegen gefragt oder entsprechen aktuellen Modetrends.Seit Jahren bilden die Fragen nach der Notwendigkeit und moralischen Zulässigkeit der modernen Pelzproduktion Gegenstan...


  • Tötung

    ...en können, getötet, so etwa entlaufene Nutz- oder Wildtiere oder auffällig gewordene Hunde. Die Tötung kann aber durchaus auch unter tierschützerischen Gesichtspunkten angezeigt sein, etwa wenn damit einem schwer verletzten oder kranken Tier ohne Heilungschancen weitere Leiden erspart werden. Im Allgemeinen stellt das Töten jedoch einen inhumanen Akt dar. Die Rechtfertigung für die einzelnen Tiertötungen muss daher immer wieder neu hinterfragt und einer kritischen öffentlichen Diskussion unterzogen werden. Rechtliche Erfassung Das Schweizer Tierschutzrecht räumt Tieren keinen expliziten...


  • Vernachlässigung

    ...Wohlergehen trägt, so z.B. ein Tiersitter oder auch jemand, der das Tier seinem rechtmässigen Eigentümer entzogen hat. Vernachlässigt i.S.v. Art. 26 Abs. 1 lit. a TSchG wird ein Tier durch seinen Halter oder Betreuer, wenn es aufgrund ungenügender Pflege (einschliesslich der nicht angemessenen medizinischen Versorgung), Ernährung, Unterbringung, Beschäftigungs- oder Bewegungsmöglichkeiten der Gefahr ausgesetzt wird, dass es in seinem Wohlergehen beeinträchtigt werden könnte. Die blosse Möglichkeit einer Beeinträchtigung reicht aus. Daher handelt es sich beim Vernachlässigen um ein abstrakt...


  • Zoophilie

    ...hende Konsequenzen. So ist nicht entscheidend, wie ein objektiver Dritter die Situation beurteilen würde. Vielmehr ist der Tatbestand bereits erfüllt, wenn die Handlung aus einem sexuellen Beweggrund vorgenommen wird, selbst wenn sie objektiv keinen geschlechtlichen Bezug aufweist.Das Strafgesetzbuch untersagt zudem in Art. 197 Abs. 4 und 5 StGB eine Reihe von Handlungen mit Schriften, Bild- oder Tonaufnahmen, Abbildungen oder ähnlichen Gegenständen, die sexuelle Praktiken mit Tieren zum Inhalt haben, wenn damit kein schutzwürdiger kultureller oder wissenschaftlicher Wert verbunden ist. ...


  • Eidgenössisches Hundegesetz

    ...isches Hundegesetz. So kommt es, dass Hundehaltende die Rechtslage in allen 26 verschiedenen Kantonen kennen und berücksichtigen müssen Vom Entwurf bis zur Ablehnung: Das gescheiterte eidgenössische Hundegesetz Im April 2007 hat die nationalrätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) erstmals ein von einer eigens hierfür eingesetzten Subkommission vorbereitetes eidgenössisches Gesetzespaket gegen gefährliche Hunde vorgestellt. Dieses basierte auf einer noch vorzunehmenden Verfassungsänderung, womit dem Bund die Kompetenz zur Gesetzgebung über den Schutz der Bevölkerung vo...


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