Stiftung für das Tier im Recht

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  • Darf ich Hunde in die Schweiz importieren, um sie hier selber als Heimtiere zu halten und auf was muss ich dabei achten?

    ...e Schweiz gebracht, so müssen die Tiere mit einem Mikrochip oder einer Tätowierung gekennzeichnet sein. Letztere ist allerdings nur gültig, wenn sie vor dem 3. Juni. 2011 gemacht wurde. Die Hunde müssen sodann von einem korrekt ausgefüllten Heimtierpass begleitet werden und benötigen eine gültige Tollwutimpfung, die im Heimtierpass eingetragen werden muss. Die Impfung darf frühestens im Alter von 12 Wochen und muss mindestens 21 Tage vor der Einfuhr durchgeführt worden sein. Jungtiere unter 12 Wochen, die noch nicht gegen die Tollwut geimpft sind und Tiere zwischen 12 und 16 Wochen, die zwar ...


  • Darf ich Hunde in die Schweiz importieren, um sie hier weiterzuvermitteln und auf was muss ich dabei achten?

    ...e Schweiz gebracht, so müssen die Tiere gechipt und geimpft sein sowie von einem europäischen Heimtierpass begleitet werden. Ausführliche Informationen zu diesen Punkten finden Sie hier. Zudem muss eine Gesundheitsbescheinigung und ein TRACES Zeugnis vorhanden sein. TRACES steht für „Trade Control and Expert System“ und bezeichnet ein europäisches tierärztliches Informationssystem, mittels dem der internationale Handel von Tieren vereinfacht und besser kontrolliert werden kann. Eine Registrierung bei TRACES ist zwingend notwendig, wenn man Hunde in die Schweiz importiert. Unterlässt man dies, ...


  • Worauf ist bei der Haltung von Fischen zu achten?

    ...ng getragen werden. So gibt es Fischarten, die im Vergleich zu anderen ein erhöhtes Bedürfnis nach Versteckmöglichkeiten wie Höhlen oder Pflanzen haben. Der Halter hat die arteigenen Haltungsanforderungen seiner Tiere sorgfältig zu studieren. Nicht alle Fischarten lassen sich miteinander vergesellschaften. Eine ungeeignete Kombination verschiedener Fischarten führt zu Stress und letztlich zu erhöhter Krankheitsanfälligkeit. Oftmals vergessen wird, dass Fische Individuen mit je eigenem Charakter sind. Fische können Sympathien und Abneigungen gegenüber ihresgleichen haben, selbst wenn sie dersel...


  • Bern

    ...ehaltung Hunde sind so zu halten, dass sie Menschen und Tiere nicht belästigen oder gefährden (Art. 5 Abs. 1 Hundegesetz/BE). Sie dürfen im öffentlichen Raum nicht unbeaufsichtigt laufen gelassen werden und sind jederzeit wirksam unter Kontrolle zu halten (Art. 5 Abs. 2 Hundegesetz/BE). Eine Ausnahme gilt für Herdenschutzhunde (Art. 5 Abs. 3 Hundegesetz/BE).Hundehaltende müssen über eine Privathaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von drei Millionen Franken verfügen (Art. 11 Abs. 1 Hundegesetz/BE i.V.m. Art. 29 Abs. 1 THV).Wer einen Hund ausführt, hat dessen Kot zu beseitigen ...


  • Schaffhausen

    ... ausführt, muss ihn so beaufsichtigen, dass Kulturland und Freizeitflächen nicht durch Kot verschmutzt werden. Hundekot ist zu beseitigen (Art. 13 Hundegesetz/SH).In Badeanstalten, auf Pausenplätzen von Schulhausanlagen sowie an Orten, die vom Gemeinderat entsprechend signalisiert werden, sind Hunde verboten (Art. 11 Hundegesetz/SH).Eine generelle Leinenpflicht für alle Hunde herrscht auf öffentlichen Kinderspielplätzen, auf Friedhöfen, in öffentlich zugänglichen Gebäuden, an verkehrsreichen Strassen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Bahnhöfen und an Haltestellen, in unmittelbarer Nähe von ...


  • Wallis

    ...lle Leinenpflicht (so beispielsweise im Wald von Aletsch der Gemeinde Riederalp, im Wald und in der Umgebung von Derborence, in "Bilderne" der Gemeinden Mörel und Filet, in "Sand" der Gemeinde Oberwald usw.). Wildernde Hunde, die nicht eingefangen werden können, können durch die Jagdverwaltung und die Jagdvorstehenden erlegt werden, sofern dies aufgrund öffentlicher Interessen angezeigt ist und verhältnismässig erscheint (Art. 28 Abs. 2 kJSG/VS). 3. Massnahmen bezüglich "gefährliche Hunde" im geltenden Recht Gefährliche Hunde werden in die Kategorien verbotene und potenziell gefährliche...


  • Betäuben

    ...ht (Art. 16 TSchG). So dürfen entsprechende Handlungen nur unter allgemeiner oder örtlicher Schmerzausschaltung vorgenommen werden. Ausdrücklich vorbehalten sind jedoch die Bestimmungen über Tierversuche (Art. 17ff. TSchG). In Art. 15 Abs. 1 TSchV wird festgehalten, dass eine Schmerzausschaltung nicht erforderlich ist, wenn sie nach tierärztlichem Urteil unzweckmässig oder aus medizinischen Gründen nicht durchführbar erscheint. Abs. 2 desselben Artikels enthält zudem eine Liste von Eingriffen, die von fachkundigen Personen auch ohne Betäubung durchgeführt werden dürfen.


  • Findeltiere

    ...dgültig aufzugeben, so kann dieses nach Ablauf von zwei Monaten seit Übergabe frei über das Findeltier verfügen (Art. 722 Abs. 1ter ZGB). Tierfund in einem Wohnhaus oder in einer öffentlichen Anstalt Eine Besonderheit besteht, wenn ein Tier in einem bewohnten Haus oder in einer dem öffentlichen Gebrauch oder Verkehr dienenden Anstalt gefunden wird. In diesem Fall hat der Finder das gefundene Tier dem Hausherrn, dem Mieter oder den mit der Aufsicht betrauten Personen abzuliefern (Art. 720 Abs. 3 ZGB). Diesen kommt dann Stellung des Finders mitsamt den dazugehörigen Pflichten zu (Art. 722 Abs....


  • Nutztiere

    ...eren ist sehr weit; so werden sie etwa als Jagdhelfer, Reit-, Zucht- und Schutztiere (Blinden-, Lawinen-, Wachhunde etc.) oder auch in der Bekleidungsindustrie gebraucht. Hauptsächliche Verwendung finden Nutztiere jedoch in der Agrarwirtschaft, in der sie sowohl als Arbeitshilfen eingesetzt werden als auch vor allem der Nahrungsmittelproduktion – namentlich der Herstellung von Milch, Fleisch und Eiern – dienen. Die klassischen Nutztiere der schweizerischen Landwirtschaft sind Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Kaninchen, Pferde und Geflügel. Daneben werden aber auch Fische und Honigbienen sowi...


  • Pelztiere

    ...iger Weise genutzt, so auch zu Bekleidungszwecken. Neben dem Leder von Nutztieren spielen hierbei die Felle verschiedener Pelztiere eine besondere Rolle. Begehrt sind namentlich Pelze von Nerzen, Silber- und Blaufüchsen, Nutrias (Sumpfbiber), Chinchillas, Robben, Marderhunden oder Karakulschafen. Dabei steht nicht das Bedürfnis nach Schutz vor Kälte im Vordergrund, vielmehr sind Pelze heutzutage vorwiegend ihrer Exklusivität wegen gefragt oder entsprechen aktuellen Modetrends.Seit Jahren bilden die Fragen nach der Notwendigkeit und moralischen Zulässigkeit der modernen Pelzproduktion Gegenstan...


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