Darf ich Hunde in die Schweiz importieren, um sie hier selber als Heimtiere zu halten und auf was muss ich dabei achten?
Ja, die Einfuhr von Hunden aus dem Ausland ist grundsätzlich zulässig und ist in der Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Heimtieren (EDAV-Ht) geregelt. Nach deren Vorschriften darf ein Hund aus dem Ausland importiert werden, um ihn hier als Heimtier zu halten.
Die EDAV-Ht sieht für die Einfuhr von Heimtieren – also von Tieren, die aus emotionalen Gründen oder als Gefährte im Haushalt gehalten werden – ein anderes Einfuhrprozedere vor, als für Tiere, die in die Schweiz gebracht werden, um sie nachher weiterzuvermitteln. Aus diesem Grund fällt die Einfuhr von Hunden aus dem Tierschutz, die in der Schweiz häufig an neue Plätze vermittelt werden, nicht unter die EDAV-Ht und gilt nicht als Einfuhr von Heimtieren. Weitere Informationen dazu finden Sie hier. Hunde können zudem nur zu den Bedingungen des EDAV-Ht importiert werden, wenn nicht mehr als fünf Tiere zugleich importiert werden.
Werden Hunde als Heimtiere in die Schweiz gebracht, so müssen die Tiere mit einem Mikrochip oder einer Tätowierung gekennzeichnet sein. Letztere ist allerdings nur gültig, wenn sie vor dem 3. Juni. 2011 gemacht wurde. Die Hunde müssen sodann von einem korrekt ausgefüllten Heimtierpass begleitet werden und benötigen eine gültige Tollwutimpfung, die im Heimtierpass eingetragen werden muss. Die Impfung darf frühestens im Alter von 12 Wochen und muss mindestens 21 Tage vor der Einfuhr durchgeführt worden sein.
Jungtiere unter 12 Wochen, die noch nicht gegen die Tollwut geimpft sind
und Tiere zwischen 12 und 16 Wochen, die zwar geimpft sind, die Impfung
aber noch nicht gültig ist – das heisst, die Wartefrist von 21 Tagen
noch nicht abgelaufen ist – dürfen nur dann eingeführt werden, wenn mit
den Tieren eine Erklärung mitgeführt wird, wonach sie seit der Geburt
keinen Kontakt mit wild lebenden Tieren von Arten hatten, die für
Tollwut empfänglich sind. Weiter dürfen solche Jungtiere auch dann eingeführt werden, wenn sie von
der Mutter begleitet werden, von der sie abhängig sind und die gemäss
Heimtierpass vor der Geburt der Tiere eine Tollwutimpfung erhalten hat.
Vor
allem in Bezug auf den Tollwutschutz gelten je nachdem, aus welchem
Land das Tier stammt andere Vorschriften. Erkundigen Sie sich
diesbezüglich unbedingt bevor ein Hund in die Schweiz mitgebracht wird.
Ist unklar, ob ein Tier korrekt gegen die Tollwut geimpft wurde, ist das
Risiko einer Zwangseuthansasierung oftmals sehr gross. Informationen
zum notwendigen Tollwutschutz finden Sie hier. Zudem kann Ihnen auch das
kantonale Veterinäramt oder ihr Tierarzt Auskunft zu diesem Thema
geben. Ebenso kann Ihnen die Online Hilfe des Bundesamts für
Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) wertvolle Informationen
zu diesem Thema liefern.
Zu beachten ist zudem, dass der Import von kupierten Hunden generell verboten ist. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
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Hinweis
Die vorliegenden Rechtsauskünfte verstehen sich als juristische Interpretation der Schweizer Rechtsnormen durch Tier im Recht (TIR). Sie haben keinen bindenden Charakter und keinen Einfluss auf den Ausgang eines allfälligen Gerichtsverfahrens.