Stiftung für das Tier im Recht

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  • 2024 04 22 Leinenpflichten während der Setz- und Brutzeit

    Leinenpflichten während der Setz- und Brutzeit Viele einheimische Wildtiere pflanzen sich in den Frühlingsmonaten fort. Während dieser Brut- beziehungsweise Setzzeit werden Hundehaltende in einigen Kantonen dazu verpflichtet, ihre Hunde im Wald an der Leine zu führen. Die TIR bittet alle Hundehaltenden, dafür zu sorgen, dass ihre Hunde die Wildtiere weder stören noch jagen – unabhängig davon, ob in ihrem Kanton eine Leinenpflicht besteht. 22.04.2024 Die Frage, wann Hunde anzuleinen sind, wird von Kanton zu Kanton unterschiedlich beantwortet. In den Frühlingsmonaten, in denen viele Wildtiere ...


  • 2025 03 31 Leinenpflichten während der Setz- und Brutzeit

    Leinenpflichten während der Setz- und Brutzeit Viele einheimische Wildtiere pflanzen sich in den Frühlingsmonaten fort. Während dieser Brut- beziehungsweise Setzzeit werden Hundehaltende in einigen Kantonen dazu verpflichtet, ihre Hunde im Wald an der Leine zu führen. Die TIR bittet alle Hundehaltenden, dafür zu sorgen, dass ihre Hunde die Wildtiere weder stören noch jagen – unabhängig davon, ob in ihrem Kanton eine Leinenpflicht besteht. 31.03.2025 Die Frage, wann Hunde anzuleinen sind, wird von Kanton zu Kanton unterschiedlich beantwortet. In den Frühlingsmonaten, in denen viele Wildtiere se...


  • 2026 04 01 Leinenpflichten während der Setz- und Brutzeit

    Leinenpflichten während der Setz- und Brutzeit Viele einheimische Wildtiere pflanzen sich in den Frühlingsmonaten fort. Während dieser Brut- beziehungsweise Setzzeit werden Hundehaltende in einigen Kantonen dazu verpflichtet, ihre Hunde im Wald an der Leine zu führen. Die TIR bittet alle Hundehaltenden, dafür zu sorgen, dass ihre Hunde die Wildtiere weder stören noch jagen – unabhängig davon, ob in ihrem Kanton eine Leinenpflicht besteht. 01.04.2026 Die Frage, wann Hunde anzuleinen sind, wird von Kanton zu Kanton unterschiedlich beantwortet. In den Frühlingsmonaten, in denen viele Wildtiere s...


  • 2017 06 23 Vorsicht Hitzestress: Kälber-Iglus besonders gefährlich

    ... schwer. Bereits ab 26 Grad im Schatten reagieren Kälber mit Hitzestress. Werden sie zusätzlich in besonnten "Kälber-Iglus" gehalten, führt dies nicht selten zu einer Überhitzung des Körpers, die bis hin zum Tod führen kann. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) ruft Tierhaltende zu Vorsicht auf und bittet die Bevölkerung um entsprechende Aufmerksamkeit. 23.06.2017 Von Hitzestress spricht man, wenn der Körper des Kalbes mehr Wärme erzeugt oder mehr Wärme auf ihn einwirkt, als er abgeben kann. Kälber im Wachstum – gerade bei schnell wachsenden Hochleistungsrassen – sind noch weniger ...


  • Misshandlung

    ...quälerei gemäss Art 26 Abs. 1 lit. a TSchG  dar und wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei  Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Auch die fahrlässige Begehung einer Misshandlung ist gemäss Art. 26 Abs. 2 TSchG strafbar und wird mit einer Geldstrafe bis zu 180 Tagessätze sanktioniert. Bei der Misshandlung handelt es sich um ein sogenanntes Erfolgsdelikt, sodass nicht alleine das Verhalten, sondern erst eine sich aus diesem Verhalten ergebende negative Einwirkung auf das Tier strafbar ist.Strafbar macht sich nicht nur, wer durch ein aktives Tun auf ein Tier einwirkt. Der Tatbestand kann auch...


  • Buch 99 Facetten der Mensch-Tier-Beziehung von A-Z

    ...(PDF)Glückspost vom 26. Februar 2004 (PDF)Tierwelt vom 23. Januar 2004Zeitschrift Nutztierhaltung 1/2004 (PDF)Neue Zürcher Zeitung vom 3. Oktober 2003 (PDF)Südostschweiz vom 3. Oktober 2003 (PDF)Schweizer Illustrierte vom 7. Oktober 2003 (PDF)March-Anzeiger/Höfner-Volksblatt vom 3. Oktober 2003 (PDF)Berner Zeitung vom 4. Oktober 2003 (PDF)NZZ am Sonntag vom 12. Oktober 2003 (PDF)SDA-Meldung vom 3. Oktober 2003 (PDF)


  • 2014_03_26 Aussetzen von Tieren ist Tierquälerei

    ...uälerei gemäss Art. 26 Abs. 1 lit. e TSchG und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren sanktioniert werden. Wer ein Tier aussetzt, es also aus seinem geschützten Umfeld entfernt und an einen Ort bringt, an dem sein Wohlergehen erheblich gefährdet ist, missachtet sine Fürsorgepflicht und nimmt in Kauf, dass dem Tier etwas zustossen könnte. Ob dem Tier etwas zustösst oder nicht, ist dabei nicht entscheidend. Es genügt, dass das Aussetzen mit grossen Gefahren für das Tier verbunden ist. Beim Aussetzen von Tieren handelt es sich um ein sogenanntes Offizialdelikt,...


  • Was ist eine Tierquälerei?

    ...uälerei ist in Art. 26 des Tierschutzgesetzes (TSchG) geregelt. Während der Begriff der Tierquälerei umgangssprachlich oft für alle Schmerzen und Leiden verwendet wird, die einem Tier von Menschen zugefügt werden, definiert das Gesetz Tierquälereien wesentlich enger und beschränkt sie auf einige wenige, genau umschriebene Tatbestände.Im rechtlichen Sinn begeht nur eine Tierquälerei, wer vorsätzlich oder fahrlässig: ein Tier misshandelt, vernachlässigt, unnötig überanstrengt oder dessen Würde in anderer Weise missachtet. Weiter begeht eine Tierquälerei, wer ein Tier qualvoll oder aus Mutwill...


  • Newsmeldungen 2024

    ...on "Food for Profit"26.03.2024Am 21. März 2024 fand im ausverkauften Kino Frame in Zürich die von der Stiftung für das Tier im Recht (TIR) präsentierte Schweizer Filmpremiere von "Food for Profit" statt. Der Dokumentarfilm von Giulia Innocenzi und Pablo D'Ambrosi deckt eindrücklich die Verflechtunge... ...ht (TIR) dar. Neben Website, eigenen Publikationen und Bibliothek bieten auch Referate eine hilfreiche Plattform, um Wissen zu vermitteln. Seit über 15 Jahren referiert die TIR bei verschiedenen Organisationen zu tierschutzrechtlichen Themen bei der Aus- und Weiterbildung von Tierhaltenden und ander...


  • 2018 03 15 Medienmitteilung: Petitionsübergabe in Bern: "Keine Wildtiere im Zirkus" - Über 70'000 Unterschriften werden eingereicht

    ...ben. 15.03.2018 Auf 26 Schachteln wird die Botschaft heute Nachmittag in Bern zu lesen sein: Keine Wildtiere im Zirkus. Dies ist die Forderung, welche die Initianten der Petition – ProTier, die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) und VIER PFOTEN – heute in Form von 70'676 Unterschriften in Bern stellen werden. Die Petition fordert den Bundesrat auf, das Mitführen von Wildtieren in Zirkussen und Varietés zu verbieten. Mit diesem deutlichen Statement ist die Schweizer Regierung aufgefordert, die wissenschaftlich fundierten Bedenken gegen eine Wildtierhaltung im Zirkus ernst zu nehmen und das lä...


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