Was ist eine Tierquälerei?
Die Tierquälerei ist in Art. 26 des Tierschutzgesetzes (TSchG) geregelt. Während der Begriff der Tierquälerei umgangssprachlich oft für alle Schmerzen und Leiden verwendet wird, die einem Tier von Menschen zugefügt werden, definiert das Gesetz Tierquälereien wesentlich enger und beschränkt sie auf einige wenige, genau umschriebene Tatbestände.
Im rechtlichen Sinn begeht nur eine Tierquälerei, wer vorsätzlich oder
fahrlässig: ein Tier misshandelt, vernachlässigt, unnötig überanstrengt
oder dessen Würde in anderer Weise missachtet.
Weiter begeht eine Tierquälerei, wer ein Tier qualvoll oder aus Mutwillen tötet, Kämpfe zwischen Tieren veranstaltet, bei denen Tiere gequält oder getötet werden, im Rahmen von Tierversuchen einem Tier vermeidbare Schmerzen, Leiden, Schäden oder Ängste zufügt oder ein Tier aussetzt oder zurücklasst, um sich seiner zu entledigen.
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Hinweis
Die vorliegenden Rechtsauskünfte verstehen sich als juristische Interpretation der Schweizer Rechtsnormen durch Tier im Recht (TIR). Sie haben keinen bindenden Charakter und keinen Einfluss auf den Ausgang eines allfälligen Gerichtsverfahrens.