Stiftung für das Tier im Recht
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Rigistrasse 9 CH-8006 Zürich Tel: +41 (0) 43 - 443 06 43 Fax: +41 (0) 43 - 443 06 46 |
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2025 09 01 TIR leitet Workshop an der Ferienakademie des Cusanuswerks zum Thema "Hinter Gittern. Der Zoo zwischen Artenschutz und Museum"
TIR leitet Workshop an der Ferienakademie des Cusanuswerks zum Thema "Hinter Gittern. Der Zoo zwischen Artenschutz und Museum" Vom 22. bis 29. August 2025 fand an der Landvolkshochschule Freckenhorst (LVHS) in Warendorf (D) eine Ferienakademie für Studierende in einem Förderprogramm des bischöflichen Cusanuswerks zum Thema Zoo statt. Im Rahmen dieser Veranstaltung durfte die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) an eineinhalb Tagen einen interaktiven Workshop unter dem Titel "Tierethik und Zoos – Rechtliche, ethische und gesellschaftliche Perspektiven" mit den engagierten Stipendiatinnen und St...
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2025 12 17 Tierschutzorganisationen fordern: Keine Verwendung tierquälerisch erzeugter Antikörper in der Pharmaindustrie
...u ahnden sind (Art. 26 Abs. 1 lit. a TSchG). Weiter zeigt die Handhabung der Kaninchen, dass die Tiere in der betreffenden Haltung als Ware gesehen und behandelt werden und deren Eigenwert als empfindungsfähige Lebewesen vollends ungeachtet bleibt. So scheinen sich die Mitarbeitenden etwa über die Kaninchen lustig zu machen und diese zum blossen Mittel für menschliche Zwecke zu degradieren. Der in den Filmaufnahmen gezeigte Umgang mit den Tieren stellt somit klar eine strafrechtlich zu verfolgende Missachtung der Tierwürde dar.Die TIR hat nach dem Bekanntwerden der Filmaufnahmen eine...
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Jura
... taxe des chiens du 26 septembre 2001 (645.1)Ordonnance concernant la taxe des chiens du 30 octobre 2001 (645.11)Ordonnance portant exécution de la législation fédérale sur la protection des animaux du 29 janvier 2013 (455.1)Loi sur la chasse et la protection de la faune sauvage (Loi sur la chasse) du 11 décembre 2002 (922.11)Ordonnance sur la chasse et la protection de la faune sauvage (Ordonnance sur la chasse) du 6 février 2007 (922.111) 2. Allgemeine Bestimmungen zur Hundehaltung Hundehaltende sind verpflichtet, für die Haltung von Hunden in einem Alter von über drei Monaten eine jährlich...
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Missachtung der Tierwürde
...rde ist gemäss Art. 26 Abs. 1 lit. a TSchG strafbar. Der Schutz der Tierwürde gilt aber nicht absolut. Zwar stellt jede Belastung eine Würdeverletzung dar, diese kann jedoch gerechtfertigt sein. Für die Prüfung, ob eine Verletzung der Tierwürde gerechtfertigt und somit nicht strafbar ist, ist eine Güterabwägung zwischen der Schwere der Würdeverletzung und den Interessen anderer betroffener Parteien notwendig. Ein Eingriff in die Tierwürde ist dabei umso strenger zu bewerten, je schwerwiegender er für das betroffene Tier und je belangloser für den Menschen ist. Als überwiegende Interessen komme...
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Sachbeschädigung
...lereien gemäss Art. 26 TSchG und andere Tierschutzwiderhandlungen im Sinne von Art. 28 TschG werden hingegen als Offizialdelikte in jedem Fall verfolgt, unabhängig von den Interessen des Tierhalters. In einem Strafverfahren wegen Sachbeschädigung erhält der Geschädigte in der Regel Parteistellung und kann dadurch Akteneinsichts- und Teilnahmerechte wahrnehmen. Diese Möglichkeiten bleiben ihm verwehrt, wenn lediglich Tierschutzdelikte Gegenstand des Verfahrens bilden. Deshalb empfiehlt sich oftmals neben einer Strafanzeige wegen Verstossens gegen das Tierschutzrecht auch einen Strafantrag ...
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Sport
... gelten gemäss Art. 26 Abs. 1 lit. a TSchG als Tierquälerei. Ausserdem ist der Einsatz leistungssteigernder Reiz- und Arzneimittel verboten, wenn dadurch die Gesundheit oder das Wohlergehen des Tieres beeinträchtigt wird (Art. 16 Abs. 2 lit. g TSchV). Für den Pferdesport sind in Art. 21 TSchV weitere tierschutzwidrige Handlungen aufgeführt. Gelegentlich ebenfalls als "Sport" bezeichnet wird die klassische Kampfsituation zwischen Mensch und Tier und von Tieren untereinander. Das Tier wird dabei als Gegner betrachtet, den es in ritualisierter Form zu besiegen gilt. Kämpfe mit oder zwischen ...
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Transporte
...trafnormen von Art. 26 und Art. 28 TSchG. Ausdrücklich untersagt sind unter anderem das im Rahmen des Ein- und Ausladens immer wieder vorkomende Schlagen auf Augen und Geschlechtsteile oder das Brechen und Quetschen des Schwanzes. Bei Lufttransporten darf von den Transportbestimmungen abgewichen werden, soweit dies wegen der besonderen Verhältnisse nötig ist und die Tiere dadurch nicht geschädigt werden (Art. 168 TSchV). Der Paketversand von Tieren ist ausnahmslos untersagt (Art. 16 Abs. 2 lit. k TSchV). Bei der Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten müssen zudem die Anforder...
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2008_11_14 Wichtige Abstimmung im Kanton Zürich: Die TIR empfiehlt ein JA zum neuen Hundegesetz und ein NEIN zur Version mit Kampfhundeverbot
...hweiz zur Zeit über 26 teilweise sehr unterschiedliche Hundegesetzgebungen. Das kaum zu überblickende Durcheinander von kantonalen Regelungen erschwert den angestrebten Bevölkerungsschutz und ist für Hundehaltende schlicht unzumutbar. Zur Beseitigung dieser Misslage kann einzig eine – von der TIR seit langem geforderte und auf Bundesebene in Vorbereitung stehende – gesamtschweizerisch einheitliche Lösung beitragen. Bis es soweit ist, stellt das vorgesehene Zürcher Gesetz jedoch einen durchaus akzeptablen Weg dar. Weitere Informationen:HunderechtRegionaljournal ZH SH vom 5.11.2008 mit Beitrag v...
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2007_08_02 Stiftung für das Tier im Recht (TIR) fordert strenge Bestrafung für das Zurücklassen von Hunden in überhitzten Fahrzeugen
...verfolgungsbehörden 26 Verfahren eröffnet, was verglichen mit den Vorjahren einen Höchstwert darstellt.Von der Justiz werden die Fälle bislang mit unangemessener Milde beurteilt. In beinahe 80 Prozent aller von der TIR erfassten Entscheidungen wurde das Zurücklassen von Hunden in überhitzten Fahrzeugen lediglich als "fahrlässige Vernachlässigung" oder sogar nur als "Missachtung der Vorschriften über die Tierhaltung" qualifiziert. Die Täter kommen in der Regel mit symbolischen Bussen von wenigen hundert Franken davon, was dem Leiden der Tiere, das nicht selten in einem langwierigen und qualvoll...
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2013_11_18 TIR erfreut: Tierschutz vermehrt Gegenstand parlamentarischer Diskussionen
...n jährlich zwischen 26-73 Millionen Haie allein aufgrund ihrer Flossen getötet. Die Forderung ist aus Tierschutzsicht begrüssenswert, da auch in der Schweiz vorwiegend China-Restaurants mitunter Haifischflossensuppe anbieten.Auffallend sind die zahlreichen Vorstösse zum Schutz der Bienen. Nachdem der Einfluss dieser durch die Tierschutzgesetzgebung nicht geschützten Tiere auf das ökologische Gleichgewicht während langer Zeit verkannt wurde und gleichzeitig intensive Landwirtschaft, gravierende züchterische Eingriffe, artwidrige Haltungsbedingungen und letztlich Milben den arbeitsamen Insekten ...