Wichtige Abstimmung im Kanton Zürich: Die TIR empfiehlt ein JA zum neuen Hundegesetz und ein NEIN zur Version mit Kampfhundeverbot
Am 30. November 2008 stimmt das Zürcher Stimmvolk über das neue Hundegesetz sowie über eine Variante mit einem zusätzlichen Verbot bestimmter Hunderassen ab. Um den verantwortungsbewussten Umgang mit Hunden sicherzustellen, werden an künftige Hundehalter strenge Anforderungen gestellt.
14.11.2008
Auf ein Verbot bestimmter Hunderassen wurde im neuen Gesetz verzichtet. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) begrüsst diesen Entscheid und empfiehlt den Stimmberechtigten des Kantons Zürich, dem neuen Hundegesetz zuzustimmen und die Abstimmungsvariante, die ein Kampfhundeverbot im Gesetz festlegen will, abzulehnen.
Weil die verfassungsmässige Kompetenz zum Erlass von sicherheitspolizeilichen Normen zum Schutz des Menschen vor gefährlichen Hunden (noch) bei den Kantonen liegt, verfügt die Schweiz zur Zeit über 26 teilweise sehr unterschiedliche Hundegesetzgebungen. Das kaum zu überblickende Durcheinander von kantonalen Regelungen erschwert den angestrebten Bevölkerungsschutz und ist für Hundehaltende schlicht unzumutbar. Zur Beseitigung dieser Misslage kann einzig eine – von der TIR seit langem geforderte und auf Bundesebene in Vorbereitung stehende – gesamtschweizerisch einheitliche Lösung beitragen. Bis es soweit ist, stellt das vorgesehene Zürcher Gesetz jedoch einen durchaus akzeptablen Weg dar.