Stiftung für das Tier im Recht
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Habe ich als Tierhalter besondere Mieterpflichten?
Habe ich als Tierhalter besondere Mieterpflichten? Habe ich als Tierhalter besondere Mieterpflichten? Wer Tiere in einer Mietwohnung hält, muss – ebenso wie jeder andere Mieter – die Hausordnung einhalten und auf die weiteren Bewohner Rücksicht nehmen. So sollte man beispielsweise einen Hund im Treppenhaus an der Leine führen und Verunreinigungen im Garten und den Gemeinschaftsräumen beseitigen. Schliesslich ist jeder Mieter verpflichtet, die Wohnung vertragsgemäss zu benützen, was beispielsweise nicht mehr der Fall wäre, wenn er ohne die ausdrückliche Zustimmung des Vermieters sehr grosse Hun...
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Was gilt bei der Auflösung eines Konkubinats?
Was gilt bei der Auflösung eines Konkubinats? Was gilt bei der Auflösung eines Konkubinats? Von einem Konkubinat ist dann die Rede, wenn zwei Menschen zwar nicht verheiratet sind, aber dennoch in einer einigermassen stabilen Beziehung leben. Das Konkubinat ist gesetzlich nicht geregelt, weshalb die obligationenrechtlichen Bestimmungen über die einfache Gesellschaft zur Anwendung gelangen, wenn die Konkubinatspartner keine eigenen Regelungen treffen. Finden die Parteien im Trennungsfall für die Zuteilung der Heimtiere keine einvernehmliche Lösung, hat der Richter nach denselben Kriterien wie be...
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Welche wirbellosen Tiere stehen unter Artenschutz?
Welche wirbellosen Tiere stehen unter Artenschutz? Auch wenn sie nicht vom Tierschutzrecht erfasst sind, stehen zahlreiche wild lebende wirbellose Tiere unter Artenschutz. Es ist verboten, diese Arten zu töten, zu verletzen oder zu fangen, sowie ihre Eier, Larven, Puppen, Nester oder Brutstätten zu beschädigen, zu zerstören oder wegzunehmen. Zudem darf man sie weder lebend noch tot – einschliesslich der Eier, Larven, Puppen oder Nester – mitführen, versenden, anbieten, ausführen, andern überlassen, erwerben, in Gewahrsam nehmen oder bei solchen Handlungen mitwirken. Aus der Ordnung der Hautflü...
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2015_12_10 TIR beunruhigt: Regierungsrat bewilligt umstrittenen Affenversuch
Medienmitteilungen 2015 TIR beunruhigt: Regierungsrat bewilligt umstrittenen Affenversuch TIR beunruhigt: Regierungsrat bewilligt umstrittenen Affenversuch Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) zeigt sich äusserst beunruhigt über den heute veröffentlichten Entscheid des Zürcher Regierungsrats zugunsten eines umstrittenen Tierversuchs. Dieser setzt sich über erhebliche ethische Bedenken und die einschlägige bundesgerichtliche Rechtsprechung hinweg und trägt damit weder dem Verfassungsauftrag des Tierschutzes und der Berücksichtigung der Tierwürde noch der Rechtssicherheit angemessen Rechnung...
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2014_08_25 TIR an Medienkonferenz zum Schweizer Schweine-Report
TIR an Medienkonferenz zum Schweizer Schweine-Report Am 22. August 2014 lud die Tierrechtsorganisation tier-im-fokus (TIF) zur Pressekonferenz, um die Medien ihren aktuellen Schweine-Report vorzustellen. Dieser zeigt gestützt auf umfangreiche Video- und Fotoaufnahmen die herrschenden Missstände in Schweizer Schweineställen auf. Christine Künzli, stellvertretende Geschäftsleiterin der Stiftung für das Tier im Recht (TIR), wurde als Gastrednerin eingeladen. Sie informierte die anwesenden Journalistinnen und Journalisten über das Spannungsverhältnis zwischen dem rechtlichen Schutz der Tierwürde ...
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2014_09_25 TIR lehnt erneut geplante Primatenexperimente konsequent ab
TIR lehnt erneut geplante Primatenexperimente konsequent ab Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) ist konsterniert darüber, dass an der Universität und ETH Zürich offenbar erneut umstrittene Tierversuche mit Primaten geplant werden. Die TIR lehnt entsprechende Vorhaben konsequent ab und geht davon aus, dass diese von der zuständigen Bewilligungsbehörde nicht genehmigt werden. Die Ablehnung muss nötigenfalls gerichtlich erstritten werden. 25.09.2014 Nachdem das Bundesgericht 2009 Experimente mit Primaten, die am Institut für Neuroinformatik der Universität und ETH Zürich hätten durchgeführt ...
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2011_03_01 Grosse Enttäuschung: Ständerat lehnt Pelzimportverbot ab
Grosse Enttäuschung: Ständerat lehnt Pelzimportverbot ab Entgegen dem positiven Votum des Nationalrats vom Dezember 2010 hat der Ständerat ein Importverbot für tierquälerisch hergestellte Pelzerzeugnisse heute abgelehnt. Die Schweiz hat es damit verpasst, ein deutliches Zeichen gegen die Missstände in der internationalen Pelzproduktion zu setzen. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) ist über den Ständeratsentscheid tief enttäuscht. 01.03.2011 Am 1. Dezember 2010 stimmte der Nationalrat der Parlamentarischen Initiative von Pascale Bruderer (SP/AG) über ein Importverbot für tierquälerisch er...
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2016_10_24 TIR referiert an internationaler Tierschutzkonferenz in Strasbourg
...e von der Eurogroup for Animal Law Studies (EGALS) organisiert, die Tierschutzjuristen und Akademiker aus ganz Europa verbindet. Die TIR, die seit vielen Jahren Mitglied von EGALS ist, war mit einer Viererdelegation in Stasbourg vertreten. Neben Gieri Bolliger nahmen auch Vanessa Gerritsen, Christine Künzli und Andreas Rüttimann an der Veranstaltung teil. Wir danken den Organisatoren, insbesondere EGALS-Koordinator Jean-Marc Neumann und Cédric Sueur, für die perfekte Durchführung der Konferenz und freuen uns bereits heute auf die nächste EGALS-Konferenz, die voraussichtlich 2017 in Skandi...
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2016 12 05 TIR am Tier & Recht-Tag in Wien
TIR am Tier & Recht-Tag in Wien Am 1. Dezember fand der erste österreichische "Tier & Recht-Tag" der Tierombudsstelle Wien statt. Tier im Recht (TIR) war an die spannende Veranstaltung im Wiener Rathaus eingeladen und an der abschliessenden Plenumsdiskussion auf dem Podium vertreten. 05.12.2016 Die Tierschutzombudsstelle Wien hat am 1. Dezember erstmals den "Tier & Recht-Tag" durchgeführt. Die Fachkonferenz hatte zum Ziel, aktuelle rechtliche Frage- und Problemstellungen im Tierschutz zu diskutieren und rechtspolitische Überlegungen anzustossen. Unter den zahlreichen Gästen waren Vertr...
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2015_12_10 TIR beunruhigt: Regierungsrat bewilligt umstrittenen Affenversuch
TIR beunruhigt: Regierungsrat bewilligt umstrittenen Affenversuch Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) zeigt sich äusserst beunruhigt über den heute veröffentlichten Entscheid des Zürcher Regierungsrats zugunsten eines umstrittenen Tierversuchs. Dieser setzt sich über erhebliche ethische Bedenken und die einschlägige bundesgerichtliche Rechtsprechung hinweg und trägt damit weder dem Verfassungsauftrag des Tierschutzes und der Berücksichtigung der Tierwürde noch der Rechtssicherheit angemessen Rechnung. 10.12.2015 Im Juli 2014 bewilligte das kantonale Veterinäramt ein Gesuch des Instituts ...