Grosse Enttäuschung: Ständerat lehnt Pelzimportverbot ab
Entgegen dem positiven Votum des Nationalrats vom Dezember 2010 hat der Ständerat ein Importverbot für tierquälerisch hergestellte Pelzerzeugnisse heute abgelehnt. Die Schweiz hat es damit verpasst, ein deutliches Zeichen gegen die Missstände in der internationalen Pelzproduktion zu setzen. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) ist über den Ständeratsentscheid tief enttäuscht.
01.03.2011
Ein von Swissfur in Auftrag gegebenes Gegengutachten von Prof. Dr. Thomas Cottier kommt zwar zu einem gegenteiligen Ergebnis, bestätigt das TIR-Gutachten jedoch weitestgehend. Trotzdem empfahl die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerats (WBK-S) die Parlamentarische Initiative zur Ablehnung. Dieser Auffassung folgend lehnte der Ständerat den Vorstoss heute ab.
Die TIR bedauert diesen Entscheid zutiefst. Er zeigt ein erhebliches Defizit im schweizerischen Tierschutzrecht in aller Deutlichkeit auf: Produkte, die mittels hierzulande verbotener und als tierquälerisch eingestufter Praktiken erzeugt werden, dürfen ungehindert importiert werden. Die vom Parlament bereits verabschiedete Deklarationspflicht greift zu kurz, weil sie nicht verhindert, dass weiterhin tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte in der Schweiz verkauft werden.
Weitere Informationen:
- TIR-Newsmeldung vom 1.12.2010: TIR hoch erfreut: Nationalrat befürwortet Pelzimportverbot
- Die GATT-rechtliche Zulässigkeit von Importverboten für Pelzprodukte - Rechtsgutachen von Dr. iur. Nils Stohner und Dr. iur. Gieri Bolliger (TIR)
- Sonntagszeitung vom 27.2.2011: Pelz: Importverbot auf Kippe
- Tages-Anzeiger vom 2.3.2011: Pelz macht alt